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Nutzungsausfallentschädigung nach einem Autounfall: Wer zahlt bei langer Dauer?

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Eine Autofahrerin aus dem Raum Siegen forderte für ihren seit 119 Tagen unreparierten Skoda Octavia eine hohe Nutzungsausfallentschädigung nach einem Autounfall. Die Versicherung kürzte die Summe, da die Instandsetzung wegen fehlendem Geld für die finanzielle Vorleistung fast vier Monate lang nicht vorankam. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 14 C 206/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Siegen
  • Datum: 20.11.2023
  • Aktenzeichen: 14 C 206/23
  • Verfahren: Zivilprozess um Schadensersatz
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Versicherung muss volle Reparaturkosten und Geld für Zeit ohne Auto zahlen trotz Fehlern der Werkstatt.

  • Unfallopfer haften nicht für Fehler oder langsame Arbeit der von ihnen beauftragten Werkstatt.
  • Die Klägerin bewies den Wunsch nach Autonutzung und erzählte glaubhaft von ihrem eingeschränkten Alltag.
  • Geschädigte müssen Reparaturen nicht vorab aus eigener Tasche bezahlen bei fehlendem Geld.
  • Versicherung zahlt Expertenkosten nach unbegründeten Kürzungen der ursprünglichen Rechnung durch einen Prüfbericht.
  • Zinsen fließen erst ab dem Tag an dem die Klage offiziell bei der Versicherung ankam.

Wer zahlt die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Autounfall?

Ein Verkehrsunfall ist oft nur der Anfang einer langen Odyssee. Nach dem ersten Schreck folgt häufig ein zermürbender Kampf mit der gegnerischen Versicherung um jeden Cent. Besonders wenn sich die Reparatur über Monate hinzieht, summieren sich die Kosten für den Nutzungsausfall schnell auf mehrere tausend Euro. Genau in dieser Situation befand sich eine Skoda-Fahrerin, deren Auto nach einem Unfall im Mai 2022 für ganze 119 Tage nicht zur Verfügung stand. Das Amtsgericht Siegen musste in seinem Urteil vom 20.11.2023 (Az. 14 C 206/23) entscheiden, ob die Versicherung für diesen extrem langen Zeitraum zahlen muss und ob sie berechtigt war, die Werkstattrechnung eigenmächtig zu kürzen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte das sogenannte Werkstattrisiko verteilen und welche Anforderungen an den Nutzungswillen eines Geschädigten gestellt werden.

Der Unfall und der Beginn der Verzögerung

Am 14. Mai 2022 wurde der Skoda Octavia der Geschädigten in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Schuldfrage war schnell geklärt: Die Haftung dem Grunde nach war zwischen den Parteien unstreitig. Doch was als Routineabwicklung begann, entwickelte sich zu einem Geduldspiel. Die Eigentümerin meldete ihre Ansprüche unverzüglich bei der gegnerischen Versicherung an und wies bereits am 23. Mai 2022 darauf hin, dass sie auf das Fahrzeug angewiesen sei und ein erheblicher Nutzungsausfall drohe. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit. Es wurde am 25. Juli 2022 von der Wohnanschrift der Frau zur Werkstatt abgeschleppt. Dort verblieb der Wagen bis zum 9. September 2022. Zwischen dem Unfalltag und der finalen Rückgabe des reparierten Fahrzeugs lagen somit insgesamt 119 Tage.

Der Streit um das Geld

Die Werkstatt präsentierte am Ende eine Rechnung über 12.987,82 Euro für die Reparatur des Skoda Octavia. Die Versicherung akzeptierte diesen Betrag jedoch nicht klaglos. Sie strich diverse Positionen aus der Rechnung, darunter Kosten für Desinfektionsmaßnahmen, Einstellarbeiten am Fahrwerk und die geführte Fehlersuche (GFS). Insgesamt kürzte der Konzern die Auszahlung um 543,19 Euro. Auch die Abschleppkosten erschienen dem Versicherer zu hoch….


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