Eine Nötigung durch eine Blockade wirft die Staatsanwaltschaft einem pensionierten Rechtsanwalt vor, der einem Betreuungsrichter im Jahr 2022 den Zutritt zum Pflegeheim verwehrte. Fraglich bleibt, ob das schiere Stehenbleiben in einer Tür bereits als körperliche Gewalt gilt oder ob der Jurist rechtmäßig sein Hausrecht in dem Pflegeheim ausübte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 3 ORs 50/25
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Hamm
- Datum: 27.11.2025
- Aktenzeichen: 3 ORs 50/25
- Verfahren: Revision gegen Urteil wegen Nötigung und Beleidigung
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Betreuungsrecht
Gericht hebt Nötigungs-Urteil auf mangels Beweisen für eine echte körperliche Blockade des Eingangs.
- Das erste Urteil beweist keine tatsächliche Behinderung des Richters beim Betreten des Gebäudes
- Konkrete Fakten zur Türbreite und zum Abstand des Angeklagten fehlten im ersten Urteil
- Das persönliche Empfinden des Opfers reicht allein nicht für den Nachweis von Gewalt aus
- Ein neues Gericht muss nun die genauen Maße und die Dauer der Blockade ermitteln
- Die Strafe wegen Beleidigung bleibt trotz des Fehlers beim Vorwurf der Nötigung bestehen
Wer haftet bei einer Nötigung durch eine Blockade?
Es ist eine Szene, die an Dramatik kaum zu überbieten ist: Ein Betreuungsrichter will einen schwer kranken Mann in einem Pflegeheim besuchen, doch am Eingang baut sich ein pensionierter Jurist auf. „Sie kommen hier nicht rein“, erklärt der Mann, der sich auf eine Vollmacht des Heimbewohners beruft. Er versperrt den Weg mit seinem Körper. Die Polizei sei bereits alarmiert. Der Richter muss unverrichteter Dinge abziehen – zumindest vorerst. Doch ist dieses „Sich-in-den-Weg-Stellen“ bereits eine strafbare Nötigung? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 27.11.2025 (Az.: 3 ORs 50/25) intensiv auseinandersetzen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schmal der Grat zwischen zivilem Ungehorsam, der Ausübung von Hausrechten und einer Straftat ist. Im Zentrum des Streits stand ein pensionierter Rechtsanwalt, der sich als Beschützer seines Mandanten sah, und die Justiz, die sich in ihrer Arbeit behindert fühlte. Der Fall begann vor dem Amtsgericht Bielefeld und ging über das Landgericht Bielefeld bis zur Revision nach Hamm. Das Urteil verdeutlicht, dass für eine Verurteilung wegen Nötigung bloße psychische Barrieren nicht ausreichen. Es müssen physische Hindernisse objektiv nachweisbar sein.
Was verlangt der Gesetzgeber für den Tatbestand der Nötigung?
Um zu verstehen, warum das Oberlandesgericht Hamm das Urteil der Vorinstanz aufhob, muss man einen genauen Blick auf § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) werfen. Dieser Paragraph regelt die Nötigung. Eine Person macht sich strafbar, wenn sie einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. Der Begriff der „Gewalt“ ist hierbei der entscheidende und zugleich umstrittenste Punkt. In der juristischen Umgangssprache bedeutet Gewalt nicht zwingend, dass Blut fließen muss. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben über Jahrzehnte hinweg gerungen, wie weit dieser Begriff gefasst werden darf.
Der klassische Gewaltbegriff
Ursprünglich verstand man unter Gewalt vor allem die Anwendung körperlicher Kraft. Wer jemanden festhält, schlägt oder einsperrt, übt Gewalt aus….