Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankentagegeld bei einem Auslandswohnsitz: Wann der Versicherungsschutz endet

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Ein Versicherter forderte Krankentagegeld bei einem Auslandswohnsitz in Österreich ein, nachdem er aufgrund einer schweren Erkrankung über Monate arbeitsunfähig blieb. Obwohl sein Wohnort unmittelbar an der Grenze liegt, verweigerte der Versicherer wegen seines Rechts zur medizinischen Nachuntersuchung im Inland die Zahlungen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 53 S 80/25

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Kempten
  • Datum: 25.04.2025
  • Aktenzeichen: 53 S 80/25
  • Verfahren: Berufungsverfahren (Hinweisbeschluss)
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Europarecht

Versicherte bekommen kein Krankentagegeld bei Auslandswohnsitz, wenn der Vertrag den Schutz räumlich auf Deutschland begrenzt.

  • Versicherungen dürfen den Schutz im Vertrag rechtlich sicher auf Deutschland begrenzen
  • EU-Regeln für staatliche Kassen gelten nicht für private Zusatzverträge zur Krankentagegeldversicherung
  • Die Versicherung darf Zahlungen verweigern, da sie Patienten im Ausland schlechter untersuchen kann
  • Die Nähe zur deutschen Grenze spielt für die Wirksamkeit der Vertragsklausel keine Rolle

Wer erhält Krankentagegeld bei einem Auslandswohnsitz?

Ein Umzug in das benachbarte Ausland ist für viele Menschen innerhalb der Europäischen Union zur Normalität geworden. Doch wer privat krankenversichert ist, erlebt im Krankheitsfall oft eine böse Überraschung, wenn vertragliche Klauseln den Versicherungsschutz strikt auf Deutschland begrenzen. Genau diese Erfahrung musste ein Versicherter machen, der nach einem Wohnsitzwechsel nach Österreich einen Knöchelbruch erlitt und vergeblich auf die Auszahlung seines Krankentagegeldes wartete. Der Fall vor dem Landgericht Kempten zeigt exemplarisch, wie eng die Grenzen privater Versicherungsverträge gezogen sein können und warum selbst das europäische Recht nicht immer vor Vertragsklauseln schützt. Es geht um viel Geld, um europäische Freizügigkeit und um das Recht eines Versicherers, seine Kunden durch eigene Ärzte kontrollieren zu lassen. Am 6. November 2021 zog sich der Mann eine schmerzhafte Verletzung zu: einen Knöchelbruch. Zu diesem Zeitpunkt lebte er bereits in S., einem Ort in Österreich. Er wähnte sich gut abgesichert, da er bei einem deutschen Versicherungsunternehmen nicht nur eine private Krankenversicherung, sondern auch einen separaten Vertrag über ein Krankentagegeld abgeschlossen hatte. Doch als er für den Zeitraum vom Tag des Unfalls bis zum 31. Januar 2022 Zahlungen einforderte, lehnte das Unternehmen ab. Die Begründung des Versicherers war kurz und verwies auf das Kleingedruckte. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, konkret in § 1 Absatz 6 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009), stand ein entscheidender Satz:

„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland.“

Da der verletzte Mann in Österreich wohnte, sah das Unternehmen keine Leistungspflicht. Der Streit landete vor Gericht. Nach einer Niederlage vor dem Amtsgericht Lindau zog der Versicherte vor das Landgericht Kempten, um seinen Anspruch durchzusetzen.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für das Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld ist eine spezielle Absicherung für Privatversicherte, um Verdienstausfälle bei längerer Krankheit zu kompensieren. Anders als das Krankengeld der gesetzlichen Kassen, das auf dem Sozialgesetzbuch basiert, ist das private Krankentagegeld eine rein privatrechtliche Leistung….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv