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Haftung für das Werkstattrisiko nach einem Autounfall: Wer zahlt die Kosten?

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Um die Haftung für das Werkstattrisiko nach einem Autounfall stritt eine Hamburgerin, die nach einem Auffahrunfall am Bodensee eine hohe Werkstattrechnung präsentierte. Die Versicherung hielt den Austausch der Anhängerkupplung für technisch überflüssig und verweigerte sogar die Benzinkosten für die 800 Kilometer weite Fahrt zur Abholung. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 3 C 406/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Tettnang
  • Datum: 29.11.2023
  • Aktenzeichen: 3 C 406/23
  • Verfahren: Zivilprozess um Schadensersatz nach Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Versicherung muss volle Reparaturkosten und Fahrtkosten zahlen, trotz Zweifeln an technischer Notwendigkeit.

  • Das Unfallopfer trägt kein Risiko für unnötige Arbeiten der gewählten Werkstatt
  • Laien müssen die technische Notwendigkeit einzelner Reparaturen nicht selbst prüfen
  • Die Versicherung erhält im Gegenzug mögliche Ansprüche des Kunden gegen die Werkstatt
  • Benzinkosten für die Abholung des Wagens sind bei weiten Strecken erstattungsfähig
  • Empfehlungen eines Sachverständigen rechtfertigen den Austausch von Teilen aus Sicherheitsgründen

Wer haftet für das Werkstattrisiko nach einem Autounfall?

Ein Besuch auf einer Messe in Friedrichshafen endete für eine Autofahrerin aus Hamburg mit einem teuren Nachspiel. Nach einem unverschuldeten Unfall entwickelte sich ein Streit um die Reparaturkosten, der exemplarisch für viele Auseinandersetzungen zwischen Geschädigten und Versicherungen steht. Im Kern ging es um die Frage: Wer zahlt, wenn die Werkstatt Teile austauscht, die die Versicherung für noch intakt hält? Und wer trägt die Reisekosten, wenn das Auto fern der Heimat strandet? Das Amtsgericht Tettnang fällte am 29.11.2023 ein wegweisendes Urteil (Az. 3 C 406/23) zur Stärkung der Rechte von Unfallopfern. Der Fall zeigt eindrücklich, wie schnell aus einem Blechschaden ein juristisches Tauziehen um technische Details und das sogenannte Werkstattrisiko werden kann.

Der Unfall während der Messezeit

Am 20.04.2023 befand sich die spätere Geschädigte in Friedrichshafen, um eine Messe zu besuchen. Ihr Fahrzeug wurde dabei in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ein anderer Verkehrsteilnehmer mit Wucht gegen das Heck ihres Wagens prallte. Die Schuldfrage war schnell geklärt: Der Unfallgegner haftete zu 100 Prozent. Dessen Haftpflichtversicherung erkannte die Einstandspflicht dem Grunde nach auch sofort an. Doch bei der Höhe der Entschädigung schaltete der Versicherungskonzern auf stur. Die Hamburgerin hatte einen Sachverständigen beauftragt, der den Schaden begutachtete. Dieser stellte fest, dass die Anhängerkupplung zwar nicht verbogen war, aber deutliche Berührungsspuren aufwies. Aus Sicherheitsgründen empfahl er den Austausch. Zudem sei eine bloße Überprüfung der Kupplung inklusive Versand und Ausfallzeiten teurer als der direkte Austausch. Die Gesamtkosten der Reparatur, die eine Werkstatt in Friedrichshafen durchführte, beliefen sich auf 9.306,19 Euro. Die Versicherung zahlte jedoch nur 7.342,92 Euro. Sie strich 1.963,27 Euro von der Rechnung. Ihre Begründung: Der Austausch der Anhängerkupplung sei technisch nicht notwendig gewesen. Außerdem weigerte sie sich, die Benzinkosten zu erstatten, die der Hamburgerin durch die Fahrten mit einem Mietwagen und die spätere Abholung des reparierten Fahrzeugs entstanden waren.

Welche Gesetze regeln den Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall?…


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