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Feststellung der Vaterschaft eines Verstorbenen: Was nach der Einäscherung gilt

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

Eine Tochter kämpfte vor dem Oberlandesgericht Celle um die Feststellung der Vaterschaft eines Verstorbenen, dessen Körper nach der Feuerbestattung im Jahr 2023 längst zu Asche geworden war. Mangels direkter DNA-Proben sollte nun eine genetisch-genealogische Analyse durch einen ausländischen Dienstleister klären, ob bloße Spuren an alter Kleidung für die Gewissheit ausreichen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 21 UF 124/20

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 30.01.2023
  • Aktenzeichen: 21 UF 124/20
  • Verfahren: Beschwerdeverfahren zur Vaterschaftsfeststellung
  • Rechtsbereiche: Familienrecht, Abstammungsrecht

Gericht lehnt Vaterschaftsfeststellung ab wegen fehlender DNA-Beweise und unzulässiger Gentests bei ausländischen Dienstleistern.

  • Vorhandene Proben liefern kein ausreichendes Erbgut für einen sicheren Beweis der Vaterschaft.
  • Richter verbieten Gentests im Ausland wegen mangelnder Kontrolle über den Datenschutz.
  • Tests mit lebenden Verwandten bringen kein eindeutiges Ergebnis für die Vaterschaft.
  • Zeugenaussagen über Kontakte beweisen keine Zeugung im biologisch möglichen Zeitraum.
  • Das Gericht muss nicht jeder vagen Vermutung ohne konkrete Belege nachgehen.

Wer kann die Feststellung der Vaterschaft eines Verstorbenen verlangen?

Die Suche nach der eigenen Identität ist für viele Menschen ein zentrales Lebensthema. Doch was passiert, wenn der vermutliche Vater bereits verstorben und sein Körper eingeäschert wurde? In einem bemerkenswerten Fall vor dem Oberlandesgericht Celle kämpfte eine 1987 geborene Frau jahrelang um die rechtliche Feststellung, dass ein 2016 verstorbener Mann ihr biologischer Erzeuger war. Die Geschichte ist ein juristisches und wissenschaftliches Drama über verpasste Chancen, fehlende DNA und die strengen Grenzen des deutschen Datenschutzes. Die Antragstellerin wuchs in dem Glauben auf, das eheliche Kind ihrer Mutter und ihres rechtlichen Vaters zu sein. Erst im Jahr 2017, sieben Jahre nach dem Tod ihrer Mutter, erfuhr die Frau von dem Mann, den sie bisher für ihren Vater hielt, die schockierende Wahrheit: Er sei vermutlich gar nicht ihr Erzeuger. Ihre Mutter habe vor ihrer Geburt ein Verhältnis mit dessen Halbbruder gehabt. Ein privater DNA-Test und ein darauf folgendes Gerichtsverfahren bestätigten diesen Verdacht. Der Mann, der sie großgezogen hatte, war nicht ihr biologischer Vater. Nun wollte die 36-Jährige Gewissheit. Sie leitete ein Abstammungsverfahren ein, um feststellen zu lassen, dass der verstorbene Halbbruder ihres Scheinvaters – nennen wir ihn W. V. – ihr leiblicher Vater war. Das Problem: W. V. war bereits 2016 verstorben und eingeäschert worden. Es gab keinen Leichnam mehr, den man exhumieren konnte. Was folgte, war eine akribische Suche nach genetischen Spuren an Jacken, in Gewebeproben und sogar die Idee, Ahnenforschungs-Datenbanken im Ausland zu nutzen.

Welche gesetzlichen Hürden bestehen bei einer Vaterschaftsfeststellung nach dem Tod?

Das deutsche Abstammungsrecht, verankert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sieht hohe Hürden vor, wenn der vermeintliche Vater nicht mehr lebt. Die zentrale Norm ist hierbei § 1600d BGB. Diese Vorschrift greift, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. In diesem Fall ist derjenige als Vater festzustellen, der der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Das Gesetz definiert die Empfängniszeit als den Zeitraum von dem 300. bis zu dem 181….


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