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Die Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung: Klage trotz Basistarif

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Ein Versicherter aus dem Allgäu zahlte für die Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung zwischen 2013 und 2019 jahrelang hohe Summen und forderte diese nun gerichtlich zurück. Erstaunlicherweise hielt der Kläger an seiner Klage trotz Wechsel in den Basistarif fest und pochte auf eine vollständige Rückforderung der gezahlten Versicherungsbeiträge. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 33 O 1530/20 Ver

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Kempten (Allgäu)
  • Datum: 19.04.2021
  • Aktenzeichen: 33 O 1530/20 Ver
  • Verfahren: Zivilprozess um Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht

Versicherung darf Beiträge erhöhen bei verständlicher Erklärung und nachgewiesenen Kosten.

  • Die Versicherung informierte den Kunden klar über die Gründe für die höheren Beiträge
  • Versicherte können die Wirksamkeit der Erhöhungen auch nach einem Wechsel des Tarifs prüfen
  • Das Gericht stuft die Vertragsregeln für Beitragserhöhungen als fair und verständlich ein
  • Der Kläger erhält keine Rückzahlung und trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits

Ist die Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung rechtens?

Ein Mann aus dem Allgäu kämpfte gegen steigende Kosten in seiner Gesundheitsvorsorge. Über Jahrzehnte hinweg vertraute er einem großen Versicherungsunternehmen, doch die regelmäßigen Briefe mit Ankündigungen höherer Prämien ließen Zweifel aufkommen. Schließlich zog der langjährige Kunde vor das Landgericht Kempten. Er wollte wissen: Waren diese Preisanpassungen überhaupt wirksam? Und kann er Geld zurückverlangen, obwohl er mittlerweile in einen günstigeren Tarif gewechselt ist? Das Urteil vom 19. April 2021 (Az. 33 O 1530/20 Ver) liefert wichtige Antworten für Privatversicherte, die ihre alten Abrechnungen prüfen wollen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie komplex der Streit um die sogenannte Prämienanpassung geführt wird. Es geht nicht nur um nackte Zahlen, sondern um Formalien, Begründungspflichten und die Frage, wie transparent ein Versicherungskonzern gegenüber seinen Kunden sein muss.

Wer trägt die Beweislast für die Wirksamkeit der Beitragserhöhungen?

Der Sachverhalt reicht weit zurück. Bereits am 1. März 1977 unterzeichnete der Versicherungsnehmer seinen Vertrag. Über mehr als vierzig Jahre hinweg bestand das Vertragsverhältnis, das den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten-Gruppenversicherung unterlag. Doch wie in der privaten Krankenversicherung (PKV) üblich, blieben die Beiträge nicht stabil. Das Unternehmen passte die Prämien immer wieder an die steigenden Gesundheitskosten und die veränderte Lebenserwartung an. Der Versicherte empfand diese Erhöhungen als ungerechtfertigt. Konkret ging es um Anpassungen in den Jahren 2013, 2014, 2016, 2017, 2018 und 2019. Die Beträge summieren sich. Allein zum 1. Januar 2013 stieg sein Beitrag um 42,65 Euro monatlich – eine Erhöhung um über 15 Prozent. Auch in den Folgejahren kletterten die Kosten: mal um knapp 10 Euro, dann wieder um über 21 Euro im Jahr 2017. Auch der Tarif seiner mitversicherten Ehefrau war betroffen. Der Mann zahlte zunächst, doch der Unmut wuchs. Zum 1. Januar 2020 zog er die Reißleine und wechselte in den sogenannten Basistarif, um die Kostenlast zu senken. Doch damit war die Sache für ihn nicht erledigt….


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