Ein Betriebsschlosser aus Baden-Württemberg erhielt innerhalb einer einzigen Woche acht Abmahnungen und kämpfte anschließend juristisch um den Streitwert für die Abmahnungsentfernung. Obwohl sich die Gebühren normalerweise mit jeder Rüge addieren, wirft die Entfernung von mehreren Abmahnungen die Frage nach einer rechtlichen Obergrenze für das Kostenrisiko auf. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 5 Ta 38/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Baden‑Württemberg
- Datum: 18.08.2022
- Aktenzeichen: 5 Ta 38/22
- Verfahren: Streitwertbeschwerde
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Prozessrecht
Gericht deckelt den Streitwert für mehrere Abmahnungen auf maximal drei Monatsgehälter.
- Mehrere Abmahnungen zählen beim Streitwert nicht einfach als Summe vieler Einzelwerte
- Das Gericht begrenzt den Gesamtwert für alle Abmahnungen auf ein Vierteljahresgehalt
- Meist folgt aus vielen Abmahnungen nur ein einziger Streit um den Job
- Eine pauschale Deckelung sorgt für bundesweit einheitliche Kosten und Rechtssicherheit
Wer bestimmt den Streitwert für die Abmahnungsentfernung?
Ein Betriebsschlosser aus Baden-Württemberg erlebte im Februar 2022 eine turbulente Arbeitswoche, die nicht nur in einer Kündigung, sondern auch in einem juristischen Tauziehen um die Gerichtskosten endete. Der Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Baden‑Württemberg verhandelt wurde, beleuchtet ein zentrales Problem im Arbeitsrecht: Wie teuer darf ein Streit um den guten Ruf und den Erhalt des Arbeitsplatzes werden? Im Kern ging es nicht mehr um den Arbeitsplatz selbst – dieser Streit war bereits beigelegt. Es ging um das Geld, das Anwälte und die Staatskasse für die Bearbeitung des Falles verlangen dürfen. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom sogenannten Streitwert ab. Je höher dieser Wert angesetzt wird, desto tiefer müssen die Beteiligten oder ihre Rechtsschutzversicherungen in die Tasche greifen. Der 54-jährige Angestellte sah sich mit einer Kostenrechnung konfrontiert, die auf einem Streitwert von über 50.000 Euro basierte. Die Ursache für diese enorme Summe lag in der Rechenweise des erstinstanzlichen Gerichts: Es hatte acht Abmahnungen, die das Unternehmen innerhalb einer einzigen Woche ausgesprochen hatte, einzeln addiert. Das Landesarbeitsgericht Baden‑Württemberg musste am 18.08.2022 (Az.: 5 Ta 38/22) entscheiden, ob diese Addition rechtens ist oder ob die Deckelung des Streitwerts greifen muss.
Was geschah in der Woche der acht Abmahnungen?
Die Vorgeschichte des Rechtsstreits liest sich wie die Eskalation eines lange schwelenden Konflikts. Der Betroffene arbeitete als Betriebsschlosser in einem Industrieunternehmen. Anfang Februar 2022 verschärfte sich der Ton der Arbeitgeberin drastisch. Innerhalb von nur sieben Tagen erhielt der Mann insgesamt acht schriftliche Abmahnungen. Die Vorwürfe waren vielfältig und detailliert:
- Am 03.02.2022 hagelte es gleich vier Rügen: Der Schlosser habe Pausen nicht ordnungsgemäß ausgestempelt, Aufgaben nicht abgeholt, Tagesrapporte nicht erledigt und seine Wochenarbeitszeiten nicht eingehalten.
- Am 07.02.2022 folgte der Vorwurf, die Kernarbeitszeit missachtet zu haben.
- Am 08.02.2022 kamen zwei weitere Schreiben hinzu: erneut wegen nicht ausgestempelter Pausen sowie wegen nicht erledigter Reparaturarbeiten an einer Maschine.
- Am 10.02.2022 schloss die Serie mit einer Rüge wegen eines nicht ausgefüllten Wartungsprotokolls….