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Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung: Schattenwurf und Solarverluste

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Ein Anwohner in Bayern erhob eine Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung, da ein geplanter Neubau sein Grundstück massiv verschattete und so wichtige solare Energieerträge bedrohte. Obwohl das Vorhaben sämtliche gesetzlichen Abstandsflächen genau einhielt, pochte der Nachbar angesichts der Energiekrise auf den Schutz seiner Photovoltaikanlage. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 2 ZB 22.1730

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München
  • Datum: 19.04.2023
  • Aktenzeichen: 2 ZB 22.1730
  • Verfahren: Antrag auf Zulassung der Berufung
  • Rechtsbereiche: Baurecht, Nachbarrecht

Nachbarn müssen Schattenwurf und Energieverluste durch neue Gebäude in dichten Wohngebieten meistens dulden.

  • In eng bebauten Städten besteht kein Recht auf dauerhafte Freiheit von Schattenwurf
  • Finanzielle Einbußen durch weniger Sonnenlicht für Photovoltaik oder Heizung rechtfertigen keinen Baustopp
  • Ein Eigentümerwechsel während des Prozesses kann bisherige Fehler bei den Gebäudeabständen nachträglich heilen
  • Gerichte müssen bei gewöhnlichen Nachbarstreitigkeiten kein zusätzliches teures Gutachten zur Energiekrise einholen

Ist eine Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung wegen Verschattung erfolgversprechend?

Wenn in einer dicht bebauten Nachbarschaft ein neues Gebäude entsteht, ist der Ärger oft vorprogrammiert. Besonders bitter wird der Streit, wenn der Neubau dem bestehenden Haus nicht nur die Aussicht, sondern auch das Sonnenlicht nimmt. Genau dieser Konflikt beschäftigte den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München. Am 19. April 2023 fällte der Senat unter dem Aktenzeichen 2 ZB 22.1730 eine wegweisende Entscheidung. Im Zentrum des Verfahrens stand ein Grundstückseigentümer, der sich massiv gegen ein Bauvorhaben auf dem Nachbarareal wehrte. Seine Sorge war existenziell: Er fürchtete, dass der Schatten des Neubaus sein Haus in Dunkelheit hüllen und seine Heizkosten in die Höhe treiben würde.

Die Ausgangslage: Angst vor dem Schatten

Der Fall begann mit einer Baugenehmigung, die am 21. April 2020 erteilt wurde. Die zuständige Behörde erlaubte die Errichtung eines neuen Gebäudes in einer innerstädtischen Lage. Doch der direkte Nachbar wollte dieses Vorhaben nicht akzeptieren. Er sah in dem genehmigten Baukörper eine Bedrohung für seine Wohnqualität und seine finanzielle Situation. Der Eigentümer argumentierte, dass das neue Gebäude zu einer unzumutbaren Verschattung seines Grundstücks führen würde. Um seine Befürchtungen zu untermauern, verließ er sich nicht nur auf sein Gefühl, sondern legte ein selbst erstelltes Gutachten vor. Dieses Papier sollte beweisen, dass ihm durch den Schattenwurf erhebliche Energieverluste drohten. Besonders im Winter, so die Argumentation des Mannes, würde die fehlende Sonneneinstrahlung dazu führen, dass er deutlich mehr heizen müsse. Der Streit eskalierte vor dem Verwaltungsgericht. Dort unterlag der besorgte Nachbar zunächst. Das Gericht wies seine Klage ab. Doch der Mann gab nicht auf. Er beantragte die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Er wollte beweisen, dass das erstinstanzliche Urteil falsch war und die Baugenehmigung gegen geltendes Recht verstieß.

Welche rechtlichen Hürden muss eine Berufung im Verwaltungsrecht nehmen?

Bevor sich ein Obergericht inhaltlich erneut mit einem Fall befasst, muss die Berufung überhaupt erst zugelassen werden….


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