Den Wiedereinstellungsanspruch nach einem Abwicklungsvertrag forderte eine Biologin im Jahr 2023 von ihrer pathologischen Laborpraxis, nachdem sie diese gegen eine Abfindung verlassen hatte. Plötzliche freie Stellen nach der Beendigung werfen die Frage auf, ob die nachvertragliche Fürsorgepflicht von dem Arbeitgeber eine Rückkehr trotz unterschriebener Vereinbarung ermöglicht. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 2 Sa 31/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 18.07.2023
- Aktenzeichen: 2 Sa 31/23
- Verfahren: Berufung zum Anspruch auf Wiedereinstellung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
Arbeitnehmer erhalten nach einem wirksamen Abfindungsvertrag keine Wiedereinstellung bei erst später frei werdenden Stellen.
- Der unterschriebene Vertrag beendet die Zusammenarbeit endgültig und schließt weitere Forderungen aus
- Später entstehende freie Stellen verpflichten den Arbeitgeber nicht zu einer neuen Einstellung
- Das Unternehmen muss beim Vertragsabschluss nichts von künftigen Kündigungen anderer Mitarbeiter wissen
- Die gezahlte Geldentschädigung macht das Ende des Arbeitsverhältnisses für beide Seiten fair
- Bewerber müssen die fachlichen Bedingungen für eine neue Stelle zwingend komplett erfüllen
Wer hat einen Wiedereinstellungsanspruch nach einem Abwicklungsvertrag?
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt. Umso größer ist die Verbitterung, wenn man kurz nach dem unfreiwilligen Abschied feststellen muss, dass der ehemalige Arbeitgeber genau die Stelle, die angeblich weggefallen war, neu ausgeschrieben hat. Fühlt man sich hier nicht getäuscht? Genau diese emotionale und rechtliche Zwickmühle musste das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 18. Juli 2023 entscheiden (Az. 2 Sa 31/23). Im Zentrum des Streits stand eine Laborassistentin, die sich mit ihrem Arbeitgeber auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung geeinigt hatte. Nur wenige Wochen später suchte die Praxis per Stellenanzeige nach neuem Personal. Die zentrale Frage, die das Gericht zu klären hatte: Kann eine Arbeitnehmerin trotz eines unterschriebenen Abwicklungsvertrages die Rückkehr an ihren alten Arbeitsplatz verlangen, wenn sich die Umstände überraschend ändern? Der Fall ist ein Lehrstück über die Endgültigkeit von Unterschriften und die engen Grenzen, die das deutsche Arbeitsrecht für einen Wiedereinstellungsanspruch zieht. Er zeigt exemplarisch, wie Gerichte zwischen der unternehmerischen Freiheit und der sozialen Schutzbedürftigkeit von Mitarbeitern abwägen.
Die Vorgeschichte: Ein Ende mit Unterschrift
Die Geschichte beginnt in einer pathologischen Laborpraxis. Hier war eine studierte Biologin seit dem 1. September 2017 als Laborassistentin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis verlief zunächst unauffällig, geriet jedoch Anfang 2022 in schweres Fahrwasser. Am 18. Januar 2022 erhielt die Mitarbeiterin die Kündigung. Der Grund: betriebsbedingte Erfordernisse. Das bedeutet in der Praxis meist, dass Arbeit für die Beschäftigte weggefallen ist oder die Stelle eingespart werden muss. Das Arbeitsverhältnis sollte zum 28. Februar 2022 enden. Anstatt nun einen langen und nervenaufreibenden Kündigungsschutzprozess durch alle Instanzen zu führen, setzten sich die Parteien an einen Tisch. Am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, dem 28….