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Mietwagenkosten bei langer Reparatur: Wann die volle Erstattung zusteht

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Eine Dodge-Fahrerin forderte die Erstattung ihrer Mietwagenkosten bei langer Reparatur, nachdem ihr US-Import nach einem Unfall für volle neun Monate in der Werkstatt verblieb. Die gegnerische Versicherung lehnte die Übernahme ab und verlangte stattdessen die Anschaffung von einem Interimsfahrzeug für die Wartezeit. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 12 O 237/17

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Schweinfurt
  • Datum: 07.12.2017
  • Aktenzeichen: 12 O 237/17
  • Verfahren: Zivilprozess um Mietwagenkosten nach Unfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Versicherung muss Mietwagenkosten für neun Monate zahlen bei unvorhersehbaren Lieferproblemen für Ersatzteile aus den USA.

  • Verzögerungen durch fehlende Teile aus dem Ausland trägt allein die gegnerische Versicherung
  • Unfallopfer müssen kein Übergangsauto kaufen bei ständigen Versprechungen einer baldigen Reparatur
  • Ein vorhandener Lastwagen gilt wegen fehlendem Komfort nicht als zumutbarer Ersatz für Privatfahrten
  • Die übliche Ersparnis durch den Mietwagen bleibt trotz hoher Fahrleistung bei drei Prozent
  • Anwaltskosten für die Mietwagenanmietung zahlt die Versicherung nur bei einer zu späten Zahlung

Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Autounfall bei extrem langer Reparaturdauer?

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich, doch der wahre Stress beginnt oft erst danach: in der Werkstatt. Wenn Ersatzteile fehlen und sich eine Reparatur über Monate hinzieht, explodieren die Kosten für den Mietwagen. Genau dieses Szenario verhandelte das Landgericht Schweinfurt. Am 21. Januar 2016 ereignete sich in Langendorf ein Zusammenstoß, der für eine Fahrzeughalterin zu einer neunmonatigen Geduldsprobe wurde. Ihr Fahrzeug, ein leistungsstarker Dodge RAM 1500, wurde durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt. Die Schuldfrage war klar: Der Unfallverursacher haftete zu 100 Prozent. Doch was als Routinefall begann, entwickelte sich zu einem juristischen Tauziehen um eine Summe von über 11.000 Euro. Die Eigentümerin gab ihren Dodge RAM bereits am Tag nach dem Unfall, dem 22. Januar 2016, in eine Fachwerkstatt. Ein Sachverständiger begutachtete den Schaden zügig, und die notwendigen Ersatzteile wurden bestellt. Das Problem: Die Teile mussten teilweise aus den USA importiert werden. Was folgte, war eine Odyssee aus Lieferverzögerungen. Erst am 28. Oktober 2016 – über neun Monate später – konnte die Frau ihren Wagen repariert zurückerhalten. Um in dieser langen Zeit mobil zu bleiben, mietete die Geschädigte nacheinander drei hochwertige Ersatzfahrzeuge an: zunächst einen Mercedes Benz CLS 500, später einen BMW X3 und schließlich einen BMW 318d GranTurismo. Die Rechnung für diese Mobilität belief sich am Ende auf stolze 24.049,90 Euro brutto. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlte zwar einen Teilbetrag von 8.000 Euro, weigerte sich jedoch standhaft, den Rest zu begleichen. Der Streit landete vor dem Landgericht Schweinfurt.

Welche Gesetze regeln den Anspruch auf einen Mietwagen?

Um den Konflikt zu verstehen, muss man einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) werfen. Das deutsche Schadensersatzrecht folgt dem Prinzip der Naturalrestitution (§ 249 BGB). Das bedeutet: Der Schädiger (oder dessen Versicherung) muss den Zustand wiederherstellen, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Dazu gehört auch, dass der Geschädigte während der Reparatur mobil bleibt….


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