Ein Autofahrer in Braunschweig forderte die Erstattung der Reparaturkosten seiner Mercedes-Fachwerkstatt, nachdem ein rumänisches Fahrzeug im Januar 2022 seinen PKW beschädigte. Die Versicherung kürzte die Rechnung durch den Verweis auf eine billigere Werkstatt und verweigerte Mietwagenkosten bei einer geringen Fahrleistung von lediglich 127 Kilometern. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 9 O 649/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Braunschweig
- Datum: 11.10.2023
- Aktenzeichen: 9 O 649/23
- Verfahren: Zivilprozess um Unfallschaden
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Versicherung muss volle Reparatur- und Mietwagenkosten bei fehlenden Beweisen für günstigere Alternativen zahlen.
- Geschädigte dürfen ihr Fahrzeug in einer Marken-Fachwerkstatt reparieren lassen
- Versicherung muss konkrete und zumutbare günstigere Werkstätten als Alternative belegen
- Geringe Fahrtstrecken mit dem Mietwagen schließen einen Zahlungsanspruch nicht aus
- Eingeschränkte Busverbindungen am Wohnort rechtfertigen die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
- Versicherung trägt alle Prozesskosten wegen der ursprünglichen Berechtigung der Klage
Wer trägt die Mietwagenkosten nach einem Autounfall?
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Doch oft beginnt der eigentliche Stress erst nach dem Zusammenstoß, wenn die gegnerische Versicherung den Rotstift ansetzt. Genau das passierte einem Autobesitzer aus Braunschweig nach einer Kollision im Januar 2022. Obwohl die Schuldfrage eindeutig geklärt war, weigerte sich der Regulierer, die vollständigen Werkstattkosten und die Rechnung für einen Mietwagen zu begleichen. Das Landgericht Braunschweig musste in diesem Fall ein Machtwort sprechen und stärkte mit seinem Urteil vom 11. Oktober 2023 (Az. 9 O 649/23) die Rechte von Unfallgeschädigten massiv. Der Fall zeigt exemplarisch, mit welchen Argumenten Versicherer versuchen, die Auszahlungsbeträge zu drücken, und wie Gerichte diese Taktik bewerten. Es geht um Stundenverrechnungssätze in Markenwerkstätten, die vermeintliche Pflicht zur Nutzung billigerer Alternativen und die Frage, ab wie vielen Kilometern sich ein Ersatzwagen überhaupt „lohnt“.
Wie kam es zu dem Streit vor dem Landgericht?
Am 15. Januar 2022 krachte es auf den Straßen von Braunschweig. Der spätere Geschädigte war mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, den ein Fahrer mit einem rumänischen Kennzeichen verursacht hatte. Die Haftungslage war glasklar: Der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung trug die alleinige Schuld zu 100 Prozent. Da es sich um ein ausländisches Fahrzeug handelte, trat hier ein deutsches Regulierungsbüro auf den Plan, das gemäß dem Auslands-Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 AuslPflVG) die Abwicklung für die ausländische Versicherung in Deutschland übernimmt. Zunächst wählte der Braunschweiger einen Weg, den viele Unfallopfer gehen: Er rechnete fiktiv ab. Das bedeutet, er ließ den Schaden von einem Gutachter schätzen und wollte sich den Netto-Betrag auszahlen lassen, ohne sofort zu reparieren. Doch im Verlauf des Jahres änderte er seine Strategie. Er brachte sein beschädigtes Auto in eine Mercedes-Fachwerkstatt und ließ den Schaden fachgerecht beheben. Für die vier Tage, die sein Wagen in der Werkstatt stand, mietete er sich ein Ersatzfahrzeug….