Eine Klägerin forderte im Jahr 2021 die Nachfestsetzung der Reisekosten im Zivilprozess, nachdem ihr Schmerzensgeldprozess vor dem Oberlandesgericht bereits 16 Jahre zuvor beendet war. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs zu Fahrtkosten bis zur Grenze des Gerichtsbezirks warf die Frage auf, ob eine Verwirkung nach dieser langen Zeit den Erfolg verhindert. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 15 W 20/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
- Datum: 09.06.2023
- Aktenzeichen: 15 W 20/22
- Verfahren: Beschwerde gegen Kostenfestsetzung
- Rechtsbereiche: Zivilrecht, Gerichtskosten
Klägerin darf zusätzliche Anwaltskosten nachfordern, wenn sie diese früher nicht geltend gemacht hat.
- Nachträgliche Forderung ist möglich für bisher nicht abgerechnete Kostenanteile
- Höhere Reisekosten für Anwälte sind wegen neuer Urteile nun erstattungsfähig
- Langer Zeitablauf allein verhindert die Nachforderung der Kosten meistens nicht
- Für die Erstattung reicht es aus, wenn die entstandenen Kosten glaubhaft wirken
- Das Gericht schließt bereits früher abgelehnte oder voll bezahlte Posten aus
Kann man Prozesskosten nachträglich festsetzen lassen?
Ein Rechtsstreit endet oft nicht mit dem Urteil. Selbst 15 Jahre nach dem Abschluss eines Verfahrens können Kostenfragen die Gerichte beschäftigen. Dies zeigt ein bemerkenswerter Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Eine junge Frau verlangte von ihren damaligen Prozessgegnern die Nachzahlung von Reisekosten und Anwaltsgebühren – obwohl die Akten längst geschlossen schienen. Der Fall berührt eine fundamentale Frage des Prozessrechts: Wann ist wirklich Schluss? Die Auseinandersetzung dreht sich um die sogenannte Nachfestsetzung. Dabei geht es um Kosten, die eine Partei im ursprünglichen Verfahren vergessen oder bewusst noch nicht geltend gemacht hat. Die Gegner der Frau wandten ein, dass das Recht auf diese Erstattung verwirkt sei. Wer sich über ein Jahrzehnt nicht melde, habe seinen Anspruch verloren. Das Oberlandesgericht sah dies jedoch anders und gewährte der Antragstellerin zumindest einen Teil der geforderten Summe. Der Streit begann ursprünglich in den frühen 2000er Jahren. Es ging um Schmerzensgeld, vermutlich nach einem Unfall oder einem Behandlungsfehler, wobei die Details des Ursprungsverfahrens in diesem Beschluss nicht näher erläutert werden. Fest steht: Die damals minderjährige Geschädigte gewann den Prozess weitgehend. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied am 26. Oktober 2005, dass die gegnerische Seite 12/13 der Kosten zu tragen habe. Im Jahr 2006 folgte die übliche Abrechnung. Das Landgericht Baden-Baden erließ Kostenfestsetzungsbeschlüsse, in denen die zu erstattenden Beträge genau aufgelistet waren. Damit schien die Sache erledigt. Doch im Mai 2021, also rund 15 Jahre später, reichte die inzwischen erwachsene Frau einen neuen Antrag ein. Sie forderte weitere 314,63 Euro. Der Grund: Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte sich zwischenzeitlich geändert, wodurch ihr nun höhere Erstattungen für die Reisekosten ihres Anwalts zustünden.
Welche Gesetze regeln die Nachfestsetzung von Kosten?
Das deutsche Zivilprozessrecht kennt keine strikte Ausschlussfrist für die Festsetzung von Prozesskosten, solange die allgemeine Verjährung von 30 Jahren für titulierte Ansprüche noch nicht gegriffen hat (vgl. § 197 BGB). Die zentrale Norm ist § 104 der Zivilprozessordnung (ZPO)….