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Sachverständigenkosten bei einem Bagatellschaden: Wer zahlt die Kosten?

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Nach einem Zusammenstoß an einer Tankstelle forderte ein Autofahrer Sachverständigenkosten bei einem Bagatellschaden von exakt 967,86 Euro von der gegnerischen Versicherung ein. Obwohl diese Summe unter der kritischen 1.000-Euro-Grenze lag, stellte sich die Frage, ob verdeckte Schäden an der Stoßstange ein professionelles Gutachten dennoch unverzichtbar machten. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 10 C 121/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Oberndorf am Neckar
  • Datum: 26.08.2023
  • Aktenzeichen: 10 C 121/23
  • Verfahren: Vereinfachtes schriftliches Verfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Versicherung muss Gutachterkosten zahlen, wenn verdeckte Schäden trotz geringer Schadenshöhe möglich sind.

  • Sichtbare Beulen rechtfertigen einen Gutachter wegen der Sorge vor verdeckten Schäden
  • Die Grenze für Kleinschäden liegt laut Gericht bei tausend Euro ohne Mehrwertsteuer
  • Laien dürfen bei verformten Teilen einen Experten zur genauen Prüfung beauftragen
  • Die Versicherung trägt alle Anwaltskosten und Zinsen für die verspätete Zahlung

Wer trägt die Sachverständigenkosten bei einem Bagatellschaden?

Ein Parkplatzrempler auf dem Gelände eines Supermarktes ist schnell geschehen, doch die finanzielle Abwicklung zieht sich oft über Monate. Genau dieses Szenario ereignete sich im Herbst 2022 auf dem Tankstellengelände eines Realmarktes in W. Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug ordnungsgemäß parkte oder fuhr, wurde von einem anderen Pkw gerammt. Die Haftung für den Unfall war schnell geklärt: Der Unfallgegner trug die volle Schuld, und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung musste für den Schaden aufkommen. Doch der eigentliche Streit entbrannte nicht um die Reparaturkosten selbst, sondern um die Frage der Begutachtung. Der geschädigte Fahrzeughalter beauftragte ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines professionellen Schadensgutachtens. Er trat seine Ansprüche auf Erstattung der Gutachterkosten an dieses Büro ab. Das Problem: Der ermittelte Reparaturschaden war relativ gering. Die gegnerische Versicherung stufte den Vorfall als sogenannten Bagatellschaden ein und weigerte sich, die Rechnung des Sachverständigen in Höhe von 515,75 Euro zu begleichen. Der Fall landete vor dem Amtsgericht Oberndorf am Neckar. Das Gericht musste entscheiden, ob bei einem Netto-Reparaturschaden von knapp unter 1.000 Euro die Einschaltung eines teuren Gutachters noch als „erforderlich“ gelten darf oder ob ein einfacher Kostenvoranschlag genügt hätte. Das Urteil (Az. 10 C 121/23) liefert wichtige Erkenntnisse für Autofahrer, die nach einem Unfall unsicher sind, wie sie den Schaden dokumentieren sollen.

Welche gesetzlichen Regeln gelten für die Erstattung von Gutachterkosten?

Um den Konflikt zu verstehen, lohnt sich ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Nach einem Unfall hat der Geschädigte gemäß § 249 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Der Grundgedanke ist die sogenannte Naturalrestitution – also die Pflicht zur Wiederherstellung des Zustands, der ohne den Unfall bestehen würde. Dazu gehört nicht nur die Reparatur des Blechs, sondern auch die Feststellung der Schadenshöhe.

Das Prinzip der Erforderlichkeit

Der Gesetzgeber setzt jedoch Grenzen. Der Geschädigte darf nicht wahllos Kosten produzieren, die der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt werden. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot….


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