Brandenburger Polizisten setzten bei einer Kontrolle von 50 Fan-Fahrzeugen auf die Rechtmäßigkeit der Bodycam-Aufzeichnung, um einen drohenden Landfriedensbruch präventiv zu dokumentieren. Obwohl das Amtsgericht die sofortige Löschung der Bilder verlangte, blieb die Frage offen, ob Richter überhaupt über die weitere Nutzung von Bodycam-Daten entscheiden dürfen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 3 W 45/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
- Datum: 06.06.2023
- Aktenzeichen: 3 W 45/23
- Verfahren: Beschwerde gegen Untersagung der Datennutzung
- Rechtsbereiche: Polizeirecht, Strafprozessrecht
Amtsgericht darf Bodycam-Einsatz prüfen, aber nicht die weitere Nutzung der Videos durch Ermittler verbieten.
- Polizei durfte aggressive Fußballfans wegen drohender Gefahr mit Kameras filmen
- Richter prüfen nur, ob die ursprüngliche Aufnahme durch die Polizei rechtmäßig war
- Allein die Staatsanwaltschaft entscheidet über die weitere Verwendung der gesicherten Videoaufnahmen
- Das Amtsgericht hat seine Befugnisse durch das Verbot der Datennutzung überschritten
Wer entscheidet über die Rechtmäßigkeit der Bodycam-Aufzeichnung?
Ein Konvoi aus rund 50 Fahrzeugen, aggressive Stimmung und der Einsatz von Körperkameras durch die Polizei: Was wie eine Szene aus einem Fernsehkrimi klingt, wurde am 3. Dezember 2022 für die Einsatzkräfte der Brandenburger Polizei Realität. Doch das eigentliche Drama spielte sich nicht auf der Straße ab, sondern in den Monate darauf in den Gerichtssälen zwischen Potsdam und Brandenburg an der Havel. Im Kern dieses Rechtsstreits stand eine fundamentale Frage der Gewaltenteilung: Darf ein Amtsgericht, das die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Videoaufnahme prüft, der Staatsanwaltschaft gleichzeitig verbieten, diese Videos als Beweismittel zu nutzen? Oder überschreitet der Richter damit seine Kompetenzen? Das Oberlandesgericht Brandenburg musste in diesem Fall eine klare Grenze zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und der Entscheidungshoheit der Ermittlungsbehörden ziehen. Der Beschluss vom 06.06.2023 (Az. 3 W 45/23) liefert eine detaillierte Anleitung dazu, wer im deutschen Rechtsstaat über das Schicksal digitaler Beweismittel entscheidet.
Der Auslöser: Eine eskalierte Verkehrskontrolle
Alles begann an einem Samstagabend gegen 18:15 Uhr. Eine Gruppe von Fußballfans befand sich auf der Abreise. Etwa 50 Fahrzeuge bewegten sich im Konvoi, als die Polizei eine Verkehrskontrolle initiierte. Die Situation war von Anfang an angespannt. Mindestens ein Fahrzeugführer weigerte sich strikt, den polizeilichen Anweisungen Folge zu leisten. Die Lage drohte zu kippen. Zahlreiche Personen stiegen aus den Fahrzeugen aus. Sie bauten sich vor den Einsatzkräften auf und machten lautstarke, aggressive Äußerungen. Um eine Eskalation zu dokumentieren und potenzielle Angriffe abzuschrecken, aktivierten die Beamten zwei sogenannte Bodycams. Diese Kameras zeichneten das Geschehen in Bild und Ton auf – eine Maßnahme in präventiver Intention. Nach dem Einsatz wurden die Daten in der Polizeidirektion gesichert. Zwei Tage später, am 05.12.2022, folgte die strafrechtliche Reaktion: Es wurde Anzeige wegen eines Landfriedensbruchs erstattet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein (Az. 450 UJs 2620/23).
Der juristische Vorstoß des Landes
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Polizeipräsidium, wollte rechtliche Sicherheit….