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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fiktive Abrechnung der Reparaturkosten: Voller Ersatz für Lack und Verbringung

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsrechtsiegen.de

Ein geschädigter Autofahrer in Deggendorf forderte Schadenersatz nach einem Unfall beim Rückwärtsfahren und bestand auf die fiktive Abrechnung der Reparaturkosten. Die gegnerische Versicherung strich sämtliche Verbringungskosten mit dem Argument, dass ohne tatsächliche Reparatur auch keine Transportwege zum Lackierer anfielen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 3 C 287/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Deggendorf
  • Datum: 25.09.2023
  • Aktenzeichen: 3 C 287/23
  • Verfahren: Zivilprozess
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht

Lkw-Fahrer muss für Schäden beim Rückwärtsfahren haften und alle Reparaturkosten inklusive Gutachtergebühren voll bezahlen.

  • Lkw-Fahrer übersah stehendes Auto beim Rangieren und trägt die alleinige Schuld
  • Unfallopfer dürfen Reparaturkosten auch ohne tatsächliche Werkstattrechnung nach Gutachten fordern
  • Transportkosten zur Werkstatt und Lackierkosten müssen auch bei fiktiver Abrechnung fließen
  • Einfache Computer-Prüfberichte der Versicherung entkräften ein offizielles und detailliertes Gutachten nicht
  • Zinsen fallen erst mit Zustellung der Klage an, da Mahnschreiben nicht ausreichten

Wer haftet für Schadenersatz nach einem Unfall beim Rückwärtsfahren?

Es war ein kühler Morgen am 1. Dezember 2022, als es auf einer Firmenzufahrt im Deggendorfer Ortsteil G. krachte. Ein Mercedes stand ruhig auf dem Gelände, während der Fahrer eines Lastkraftwagens rangierte. Der Lkw setzte zurück – und die Anhängerkupplung bohrte sich in die Frontstoßstange des Pkw. Was wie ein alltäglicher Blechschaden wirkte, entwickelte sich zu einem juristischen Tauziehen vor dem Amtsgericht Deggendorf. Der Streit drehte sich nicht nur um die Schuldfrage, sondern vor allem um die Feinheiten der Abrechnung: Darf ein Unfallopfer fiktive Reparaturkosten geltend machen, die auch Kosten für den Transport des Autos zur Lackiererei beinhalten, obwohl der Wagen gar nicht repariert wird? Und wie viel Geld darf für das Lackmaterial berechnet werden? Der Fall zeigt exemplarisch, wie Versicherungen versuchen, Schadenspositionen zu kürzen, und wie Gerichte diese Praxis bewerten. In seinem Urteil vom 25.09.2023 (Az. 3 C 287/23) stärkte das Gericht die Rechte der Geschädigten erheblich.

Welche Gesetze regeln die Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Um den Fall zu verstehen, ist ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen nötig. Im deutschen Verkehrsrecht haftet nicht nur der Fahrer, der einen Fehler macht, sondern auch der Halter des Fahrzeugs und dessen Versicherung. Die Haftung des Halters ergibt sich aus § 7 Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Gefährdungshaftung. Wer ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Raum bewegt, schafft eine Gefahr. Realisiert sich diese Gefahr in einem Unfall, muss der Halter dafür einstehen – oft sogar ohne direktes Verschulden. Parallel dazu haftet der Fahrer persönlich nach § 18 Abs. 1 StVG in Verbindung mit dem allgemeinen Schadensersatzrecht des § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wenn ihm ein Verschulden, also mindestens Fahrlässigkeit, nachgewiesen werden kann. Beim Rückwärtsfahren gilt im Straßenverkehr eine besondere Sorgfaltspflicht: Wer zurücksetzt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der geschädigte Mercedes-Eigentümer hat zudem einen direkten Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung. Dies regelt § 115 Abs….


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