Ein Motorradfahrer raste mit 99 km/h über dem Limit durch Bayern und vertraute darauf, dass sein Helm ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unmöglich macht. Doch eine Identifizierung durch ein Sachverständigengutachten sowie der Zeitablauf von 18 Monaten zwischen der Tat und dem Urteil stellen die rechtliche Notwendigkeit der Strafe infrage. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 201 ObOWi 621/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 10.07.2023
- Aktenzeichen: 201 ObOWi 621/23
- Verfahren: Rechtsbeschwerde gegen Bußgeldurteil
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Motorradfahrer muss volles dreimonatiges Fahrverbot ableisten trotz langer Prozessdauer wegen extremer Geschwindigkeitsüberschreitung.
- Richter dürfen vorgeschriebene Fahrverbote erst nach zwei Jahren Verfahrensdauer verkürzen oder ganz streichen
- Gutachten zur Gesichtsform identifizierte den Motorradfahrer trotz Helm eindeutig als den tatsächlichen Fahrer
- Wer das Tempo um 165 Prozent überschreitet handelt laut Gericht immer mit Absicht
- Neue Verkehrsverstöße während des Verfahrens verhindern eine mildere Strafe für den Fahrer
- Gerichte müssen sich ohne außergewöhnliche Härtefälle strikt an die gesetzlich vorgegebenen Strafen halten
Wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Wer mit dem Motorrad fast dreimal so schnell fährt wie erlaubt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Doch was passiert, wenn zwischen der Tat und dem endgültigen Urteil viel Zeit vergeht? Verliert die Strafe dann ihren Sinn? Über diese Frage stritten ein Motorradfahrer und die bayerische Justiz bis in die letzte Instanz. Der Fall, der vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) landete, ist extrem: Ein Motorradfahrer raste auf einer Staatsstraße mit 159 km/h durch einen Bereich, in dem nur 60 km/h erlaubt waren. Das ist eine Überschreitung um satte 99 km/h. Die zentralen Fragen dieses Rechtsstreits sind für jeden Verkehrsteilnehmer relevant: Kann man sich gegen die Messung wehren? Wie erkennt die Polizei einen Fahrer unter dem Helm? Und vor allem: Kann ein Fahrverbot verkürziert werden, wenn das Gericht zu langsam arbeitet? Das Urteil des BayObLG vom 10. Juli 2023 (Az. 201 ObOWi 621/23) liefert klare Antworten und zeigt, dass bloßes Zeitspiel vor Gericht nach hinten losgehen kann – besonders, wenn man sich in der Zwischenzeit nicht absolut gesetzestreu verhält.
Die Ausgangslage: Ein Raser auf der Staatsstraße
Am 25. Juli 2021 war der Betroffene auf einer Staatsstraße bei W. unterwegs. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit war dort durch Verkehrszeichen auf 60 km/h begrenzt. Eine mobile Messstation des Typs „Einseitensensor ES 3.0“ erfasste das Motorrad. Nach dem Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz verblieb eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 159 km/h. Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt fackelte nicht lange. Im Bußgeldbescheid vom 27. September 2021 wurden wegen einer vorsätzlichen Tat folgende Sanktionen festgesetzt:
- Eine Geldbuße von 1.200 Euro.
- Ein Fahrverbot von drei Monaten.
Der Fahrer akzeptierte dies nicht und legte Einspruch ein. Damit landete der Fall zunächst beim Amtsgericht Bayreuth.
Das erste Urteil: Milde wegen Zeitablauf?
Das Amtsgericht Bayreuth fällte am 5. Januar 2023 sein Urteil….