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Erhöhung der Geschäftsgebühr nach einem Unfall: Wann die 1,8-fache Gebühr gilt

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Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr nach einem Unfall auf das 1,8-fache forderte eine Rechtsanwältin nach einer chaotischen Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung. Der massive Mehraufwand bei der Abrechnung der Geschäftsgebühr resultierte dabei ausgerechnet aus den Fehlern des Versicherers bei der versprochenen Mietwagenvermittlung. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 4 C 341/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal
  • Datum: 27.09.2023
  • Aktenzeichen: 4 C 341/23
  • Verfahren: Zivilprozess um Anwaltskosten
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Gebührenrecht

Versicherung muss höhere Anwaltsgebühr zahlen bei atypischem Mehraufwand durch eine gescheiterte Mietwagenvermittlung.

  • Anwälte dürfen bei viel Arbeit die Gebühren nach eigenem Ermessen erhöhen
  • Die gescheiterte Mietwagenvermittlung der Versicherung verursachte erheblichen und notwendigen Mehraufwand
  • Zusätzliche Telefonate und eine Beschwerde rechtfertigen die Abrechnung über dem Standardsatz
  • Die Versicherung muss zudem Zinsen ab dem Tag der Mahnung leisten

Wer trägt die Kosten bei einer Erhöhung der Geschäftsgebühr nach einem Unfall?

Ein Verkehrsunfall bringt nicht nur Blechschaden mit sich, sondern oft auch einen zähen Kampf um die Schadensregulierung. In einem bemerkenswerten Fall vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal ging es nicht um die Reparaturkosten selbst, sondern um die Frage, wie viel Arbeit eine Rechtsanwältin in Rechnung stellen darf, wenn die gegnerische Versicherung Fehler macht. Der Streitwert mag mit knapp 400 Euro gering erscheinen, doch die dahinterstehende Rechtsfrage zur Erhöhung der Geschäftsgebühr nach einem Unfall ist für die Abwicklung von Haftpflichtschäden von zentraler Bedeutung. Der Fall begann mit einem klassischen Verkehrsunfall. Die Haftung war dem Grunde nach klar, und der unstreitige Schaden am Fahrzeug des Geschädigten belief sich auf 11.422,45 Euro. Doch die Abwicklung lief aus dem Ruder. Die Haftpflichtversicherung bot dem Unfallopfer an, einen Mietwagen zu vermitteln. Der Mann nahm dieses Angebot an, in der Hoffnung auf eine unkomplizierte Lösung. Doch genau hier begann das Problem: Aufgrund der Untätigkeit eines Mitarbeiters der Versicherung oder einer fehlerhaften Datenweiterleitung kam die Vermittlung nie zustande. Der Geschädigte stand nun ohne den versprochenen Wagen da und musste sich selbst kümmern. Er mietete bei einem anderen Anbieter ein Ersatzfahrzeug an. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben und die Differenz zu den Tarifen der Versicherung erstattet zu bekommen, schaltete er seine Anwältin ein. Diese musste nun deutlich mehr tun als üblich: Sie korrespondierte nicht nur mit der Versicherung, sondern parallel mit dem neuen Autovermieter, klärte den Sachverhalt auf und reichte sogar eine Vorstandsbeschwerde bei dem Versicherungsunternehmen ein. Für diesen Mehraufwand berechnete sie eine 1,8-fache Geschäftsgebühr statt der üblichen 1,3-fachen Gebühr. Die Versicherung weigerte sich, diesen Aufschlag zu zahlen.

Nach welchen Regeln berechnet sich das Anwaltshonorar?

Um den Streit zu verstehen, muss man einen Blick in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werfen. Anwälte werden bei der außergerichtlichen Vertretung meist nach dem Gegenstandswert bezahlt. Dabei sieht das Gesetz einen Gebührenrahmen vor.

Was ist die Schwellengebühr?…


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