Die Verzögerungsgebühr nach dem Gerichtskostengesetz traf ein Luftfahrtunternehmen, weil es eine unterzeichnete Vereinbarung erst vier Tage vor dem Verhandlungstermin einreichte. Da das Dokument inhaltlich längst bekannt war, blieb die Kausalität bei der verspäteten Vorlage sowie die Rechtmäßigkeit einer Sanktion ohne echten Zeitverlust fraglich. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 6 Ta 170/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
- Datum: 27.01.2023
- Aktenzeichen: 6 Ta 170/22
- Verfahren: Beschwerde gegen eine Verzögerungsgebühr
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Prozessrecht
Gericht darf keine Gebühr für verspätete Beweise verlangen, wenn der Prozess dadurch nicht länger dauert.
- Ein Dokument muss den Prozess wirklich aufhalten, damit das Gericht Gebühren verlangen darf.
- Richterliche Hinweise zu bereits bekannten Themen zählen nicht als schuldhaftes Bremsen des Prozesses.
- Parteien zahlen keine Strafe, wenn die Gegenseite den Inhalt des Dokuments bereits kannte.
- Das Gericht darf keine Gebühr erheben, wenn es den Fall auch so lösen konnte.
Wann darf das Gericht eine Verzögerungsgebühr verhängen?
Prozesse vor deutschen Zivil- und Arbeitsgerichten sollen zügig geführt werden. Wer den Ablauf durch Trödelei, Schlamperei oder taktische Spielchen bremst, muss mit Konsequenzen rechnen. Das Gesetz hält hierfür eine scharfe Waffe bereit: die Verzögerungsgebühr nach dem Gerichtskostengesetz. Doch darf ein Richter diese Strafgebühr auch dann verhängen, wenn ein Dokument zwar spät, aber noch vor dem Termin eingereicht wurde? Und was gilt, wenn der Inhalt des Papiers eigentlich schon lange bekannt war? Das Landesarbeitsgericht Köln musste in seinem Beschluss vom 27.01.2023 (Az.: 6 Ta 170/22) einen Fall entscheiden, in dem eine Kammer des Arbeitsgerichts einem Unternehmen eine saftige Gebühr aufgedrückt hatte. Der Grund: Ein wichtiges Beweisstück landete erst vier Tage vor der Verhandlung in der Post des Gerichts. Die Entscheidung der Kölner Richter ist eine Lehrstunde über die Grenzen der richterlichen Macht bei der Prozessführung und die feinen Unterschiede zwischen „verspätet“ und „verzögernd“. Es ging um viel mehr als nur um ein Blatt Papier. Es ging um die Frage, ob eine Partei für eine vermeintliche Verzögerung bestraft werden darf, wenn das Gericht den Fall eigentlich auch so hätte entscheiden können.
Ein Streit um Pilotenausbildung und Verfahrensdauer
Im Zentrum des Hauptverfahrens standen ein angehender Verkehrsflugzeugpilot und sein Ausbildungsbetrieb, ein Luftfahrtunternehmen. Wie in der Branche nicht unüblich, stritten die Parteien über die Kosten der teuren Ausbildung. Konkret ging es um die finanzielle Beteiligung des Flugschülers und die Wirksamkeit einer Aufhebungs-, Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung. Der Konflikt schwelte bereits länger. Der Flugschüler hatte die besagte Vereinbarung schon im Mai 2022 in einem Schriftsatz thematisiert und auf zehn Seiten dargelegt, warum er diese für unwirksam hielt. Er argumentierte, es handele sich um unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das Luftfahrtunternehmen hielt dagegen. In einem ersten Gerichtstermin im Mai 2022 erklärte der Anwalt der Firma, dass diese Vereinbarung sehr wohl existiere und man sie noch vorlegen werde. Das Arbeitsgericht setzte hierfür eine Frist bis zum 5. Juli 2022….