Eine Dauerordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht liegt vor, wenn ein Parkverstoß ununterbrochen über einen längeren Zeitraum andauert. Viele Autofahrer fürchten z.B. beim Fund mehrerer Strafzettel an der Windschutzscheibe, dass sich die Geldbußen für jeden Tag einzeln aufsummieren. Kommen Sie mit einem „Mengenrabatt“ (Tateinheit gemäß § 19 OWiG, also die Zusammenfassung mehrerer Verstöße zu einer rechtlichen Handlungseinheit) davon oder müssen Sie tatsächlich jedes Knöllchen einzeln bezahlen?
Auf einen Blick
- Ein ununterbrochener Parkvorgang gilt als 1 einzige Tat (Tateinheit bzw. natürliche Handlungseinheit), weshalb rechtlich meist nur 1 Bußgeld fällig wird – egal wie viele Wochen das Auto steht.
- Das Verwarnungsgeld steigt einmalig, wenn das Parken länger als 1 Stunde dauert (z. B. von 55 € auf 70 €), vervielfacht sich aber nicht pro Tag.
- Mehrere Knöllchen an der Windschutzscheibe begründen keine neue Tat – erst wenn Sie diese bemerken und das Auto trotzdem stehen lassen, entsteht ein neuer Verstoß.
- Auf privaten Parkplätzen (z.B. Supermarkt) gilt Vertragsrecht, weshalb Betreiberfirmen oft für jeden Kalendertag eine neue Vertragsstrafe fordern dürfen.
- Die Verjährungsfrist von 3 Monaten beginnt bei Dauerverstößen erst, sobald die Handlung endet (Sie das Auto also wegfahren).
- Ein offizieller Bußgeldbescheid unterbricht die Tat – hier tritt eine sogenannte Zäsurwirkung (ein rechtlicher Einschnitt, der den laufenden Verstoß beendet und einen neuen beginnen lässt) ein. Wer das Auto danach weiter im Halteverbot lässt, begeht ab diesem Moment eine neue Tat.
Sie kommen entspannt aus einem 2-wöchigen Urlaub zurück und finden an Ihrer Windschutzscheibe nicht einen, sondern gleich 5 Strafzettel. Ihr Auto stand im Halteverbot – jeden Tag, den Sie weg waren. Sofort schießt Ihnen die Frage durch den Kopf: Müssen Sie jetzt 5-mal zahlen? Addieren sich womöglich sogar Punkte in Flensburg, bis der Führerschein weg ist? Dieses Szenario stellt für viele Autofahrer eine erhebliche Belastung dar. Es führt direkt zum Kernpunkt der Dauerordnungswidrigkeit. Die entscheidende Frage lautet: Begehen Sie durch das Dauerparken viele kleine Verstöße oder eine einzige, lange Tat? Die Antwort entscheidet über die Höhe der Geldbuße. Wenn Sie die rechtlichen Grundlagen kennen, können Sie verhindern, dass Behörden aus einem einzigen Fehler mehrere Verstöße ableiten.
Tateinheit oder Tatmehrheit: Wie berechnet sich das Bußgeld?
Um Ihre Chancen zu erkennen, müssen Sie zunächst die Rechenweise der Bußgeldstellen verstehen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 19, 20 OWiG) gibt es zwei völlig unterschiedliche Wege, mehrere Ordnungswidrigkeiten zu behandeln (Tateinheit und Tatmehrheit). Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach § 17 OWiG.
Was bedeutet Tateinheit im Verkehrsrecht?
„Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine Geldbuße festgesetzt“ (§ 19 Abs. 1 OWiG)
Juristen sprechen von Tateinheit, wenn mehrere Gesetzesverstöße durch eine einzige Handlung begangen werden oder eine Handlung über einen längeren Zeitraum nahtlos andauert. Hier gilt das Absorptionsprinzip (das Prinzip der Bestrafung nach dem schwersten Delikt, wobei die leichteren Strafen rechtlich darin aufgehen): Egal wie lange der Verstoß dauert oder wie viele Regeln Sie gleichzeitig brechen – Sie zahlen nur ein Bußgeld. Dieses richtet sich nach dem schwersten Delikt….