Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schulungskosten: Deutsches Recht kippt internationale Klausel

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Flugkapitän bei einer irischen Airline mit Berliner Homebase sah sich nach seiner Kündigung mit der Rückforderung hoher Schulungskosten konfrontiert, wie es sein englischsprachiger Vertrag vorsah. Doch die Frage nach dem tatsächlich anwendbaren Recht stellte die gesamte Vereinbarung auf den Kopf. Zum vorliegenden Urteil 14 Sa 1396/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Datum: 19.05.2022
  • Aktenzeichen: 14 Sa 1396/21
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht, AGB-Recht

  • Das Problem: Ein Pilot sollte nach seiner Kündigung Schulungskosten an seine irische Fluggesellschaft zurückzahlen. Das Unternehmen zog diese Kosten vom Gehalt des Piloten ab. Der Pilot klagte auf die vollständige Auszahlung seines Gehalts.
  • Die Rechtsfrage: Darf eine Fluggesellschaft von einem Piloten Schulungskosten zurückfordern und sein Gehalt kürzen, auch wenn im Vertrag irisches Recht vereinbart wurde? Gilt in diesem Fall deutsches Recht?
  • Die Antwort: Nein. Die Rückzahlungsklausel ist ungültig. Deutsches Recht ist maßgeblich, da der Pilot seinen gewöhnlichen Arbeitsort in Deutschland hatte. Die Klausel benachteiligt den Piloten unangemessen und fällt ersatzlos weg.
  • Die Bedeutung: Unternehmen können deutsches Arbeitsrecht nicht einfach umgehen, indem sie in internationalen Arbeitsverträgen ausländisches Recht vereinbaren. Rückzahlungsklauseln für Schulungen müssen faire Bedingungen haben, die Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen oder zu lange binden.

Muss ich Schulungskosten bei Kündigung zurückzahlen?

Es ist ein klassisches Szenario im Berufsleben, das oft in einem teuren Konflikt endet: Der Arbeitgeber investiert in die Fortbildung seines Mitarbeiters, doch dieser kündigt kurz darauf. Genau dieser Streit entbrannte zwischen einem Flugkapitän und einer irischen Fluggesellschaft. Der Fall, der schließlich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 14 Sa 1396/21 landete, drehte sich um erhebliche Summen. Der Pilot war ab Oktober 2016 bei der Airline beschäftigt und absolvierte ein sogenanntes „Type-Rating-Training“, eine spezifische Schulung für einen Flugzeugtyp, die von Oktober 2016 bis Februar 2017 dauerte. Der Konflikt eskalierte, als der Pilot am 4. März 2018 sein Arbeitsverhältnis zum 5. Juni 2018 kündigte – also weniger als zwei Jahre nach Ende der Schulung. Die Fluggesellschaft pochte auf Klausel Nr. 8 des englischsprachigen Arbeitsvertrags. Diese besagte, dass die Schulungskosten zurückgezahlt werden müssen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von fünf Jahren endet. Die Airline fackelte nicht lange: Sie behielt in den Monaten April bis Juni 2018 einfach das Gehalt ein, um die angeblichen Schulden zu tilgen. Der Pilot klagte auf Auszahlung der einbehaltenen Nettolöhne. Der Streitwert war hoch, und die juristische Kernfrage lautete: Durfte die Airline das Geld behalten, obwohl der Pilot in Deutschland stationiert war, der Vertrag aber irisches Recht vorsah?

Welches Arbeitsrecht gilt bei ausländischen Arbeitgebern?

Bevor das Gericht entscheiden konnte, ob die Klausel fair war, musste erst geklärt werden, nach welchen Spielregeln überhaupt gespielt wird. Hier prallten zwei Rechtsordnungen aufeinander. Der Arbeitsvertrag enthielt in Klausel Nr. 36 eine Rechtswahlklausel zugunsten des irischen Rechts….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv