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Rückzahlung der Ausbildungskosten für Piloten: Wann Klauseln unwirksam sind

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Die Rückzahlung der Ausbildungskosten für Piloten forderte eine Airline von einem in Berlin stationierten Kapitän, der sich trotz einer fünfjährigen Bindungsfrist zur Wehr setzte. Obwohl der Arbeitsvertrag nach irischem Recht unterzeichnet war, sorgte die Heimatbasis am Flughafen Schönefeld für eine paradoxe Wendung beim Schutz vor hohen Schulungskosten. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 14 Sa 1396/21

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Datum: 19.05.2022
  • Aktenzeichen: 14 Sa 1396/21
  • Verfahren: Berufung im Streit um Lohnzahlung und Schulungskosten
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht

Airline muss Piloten einbehaltenes Gehalt auszahlen, da die Rückzahlungsklausel für Schulungskosten unwirksam ist.

  • Deutsches Recht schützt Arbeitnehmer trotz ausländischer Rechtswahl am gewöhnlichen Arbeitsort
  • Die Heimatbasis des Piloten entscheidet über das anzuwendende Recht im Arbeitsvertrag
  • Klauseln dürfen die Rückzahlung nicht einfach von jeder Art der Kündigung abhängig machen
  • Unwirksame Vertragsbedingungen fallen komplett weg und erlauben keinen Abzug vom Gehalt
  • Fünf Jahre Bindung an den Arbeitgeber sind bei kurzer Schulungsdauer rechtlich unzulässig

Wer trägt die Kosten für die Rückzahlung der Ausbildungskosten für Piloten?

Es ist der Albtraum vieler Angestellter in der Luftfahrtbranche: Man unterschreibt einen Arbeitsvertrag, absolviert eine teure Schulung und möchte das Unternehmen nach kurzer Zeit wieder verlassen. Doch dann folgt der Schock – der Arbeitgeber verlangt eine fünfstellige Summe für die Ausbildung zurück oder behält einfach das letzte Gehalt ein. Genau dieses Szenario verhandelte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem wegweisenden Urteil vom 19. Mai 2022 (Az. 14 Sa 1396/21). Im Zentrum des Rechtsstreits standen ein Boeing-Kapitän und eine irische Fluggesellschaft. Der Konflikt entzündete sich an einer sogenannten „Bonding-Klausel“ – einer vertraglichen Vereinbarung, die den Piloten für fünf Jahre an das Unternehmen binden sollte. Wer früher geht, zahlt. Doch ist eine solch lange Bindung überhaupt zulässig? Und noch komplexer: Welches nationale Recht gilt eigentlich, wenn der Vertrag in Irland unterzeichnet wurde, der Pilot aber von einem deutschen Flughafen aus startet? Das Gericht musste tief in das europäische Arbeitsrecht eintauchen, um zu klären, ob die Rückzahlung der Ausbildungskosten für Piloten in diesem Fall rechtens war. Die Entscheidung hat Signalwirkung für zahlreiche fliegende Besatzungsmitglieder in ganz Europa, die oft mit komplexen grenzüberschreitenden Verträgen konfrontiert sind.

Der Weg in den Rechtsstreit

Die Geschichte begann im April 2016. Ein erfahrener Pilot unterzeichnete einen Arbeitsvertrag bei einer in Irland ansässigen Fluggesellschaft. Um als Kapitän auf einer Boeing eingesetzt werden zu können, verlangte das Unternehmen die Teilnahme an einer speziellen Schulung, dem sogenannten „Type-Rating“. Diese Schulung ist teuer. Die Airline übernahm die Kosten vorerst, ließ sich dies aber vertraglich absichern. Die Klausel im englischsprachigen Vertrag war eindeutig: Sollte das Arbeitsverhältnis innerhalb von fünf Jahren nach Beginn beendet werden, müsse der Pilot die Kosten zurückzahlen. Die Summe sollte sich zwar über die Jahre staffeln, doch die Grundlast blieb enorm. Der Pilot absolvierte das Training zwischen Oktober 2016 und Februar 2017….


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