Ein Arbeitnehmer finanzierte zwei Fahrräder per Entgeltumwandlung, bis sein Arbeitgeber nach einer monatelangen Erkrankung plötzlich die JobRad-Kosten beim Krankengeld von ihm zurückforderte. Es steht zur Debatte, ob eine vermeintlich überraschende Klausel im Leasingvertrag den Mitarbeiter zur privaten Fortzahlung der Leasingraten für das Dienstrad verpflichten kann. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 8 Ca 2199/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Arbeitsgericht Aachen
- Datum: 31.08.2023
- Aktenzeichen: 8 Ca 2199/22
- Verfahren: Arbeitsrechtlicher Prozess um Lohnzahlung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Vertragsrecht
Arbeitnehmer zahlt Leasingraten für Dienstrad selbst weiter, wenn Gehaltszahlungen wegen Krankheit ausfallen.
- Die vertragliche Pflicht zur Eigenzahlung ist rechtmäßig und nicht überraschend
- Mitarbeiter behalten das Fahrrad und nutzen es auch ohne Gehalt weiter
- Arbeitgeber dürfen die ausstehenden Raten direkt vom nächsten Lohn abziehen
- Das wirtschaftliche Risiko für das Rad liegt beim Mitarbeiter als Besteller
- Die Regelung entspricht der üblichen Risikoverteilung bei einer Gehaltsumwandlung
Wer trägt die JobRad-Kosten beim Krankengeld?
Das Modell „JobRad“ gilt als eine der beliebtesten Zusatzleistungen in deutschen Arbeitsverträgen. Der Arbeitnehmer sucht sich ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike aus, der Arbeitgeber least es, und die Raten werden bequem vom Bruttolohn abgezogen. Doch was passiert, wenn dieser Lohn plötzlich wegfällt, etwa weil der Mitarbeiter nach sechs Wochen Krankheit ins Krankengeld rutscht? Muss der Chef die Raten übernehmen, oder muss der Mitarbeiter das Portemonnaie öffnen? Genau diese Frage musste das Arbeitsgericht Aachen in einem wegweisenden Urteil vom 31.08.2023 (Az. 8 Ca 2199/22) klären. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt, weil sein Arbeitgeber die Leasingraten während seiner langen Krankheit vom späteren Lohn abgezogen hatte. Das Gericht entschied zugunsten des Unternehmens und lieferte eine detaillierte Begründung, warum das finanzielle Risiko beim Nutzer des Rades liegt.
Wie funktioniert das Leasingmodell und die Entgeltumwandlung?
Um den Streit zu verstehen, ist ein Blick auf die vertragliche Konstruktion notwendig. Im vorliegenden Fall hatte der betroffene Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber gleich zwei Fahrräder bestellt – eines für sich und eines für seine Ehefrau. Der Kaufpreis der Räder lag bei knapp 3.000 Euro. Das finanzielle Modell basierte auf einer sogenannten Entgeltumwandlung. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines vertraglichen Bruttogehalts. Im Gegenzug überlässt ihm der Arbeitgeber das Fahrrad zur Nutzung. In diesem Fall betrug die monatliche Umwandlungsrate 81,42 Euro. Der Nutzungsüberlassungsvertrag enthielt jedoch eine entscheidende Klausel für Zeiten ohne Gehaltszahlung. In Abschnitt 1 Satz 3 hieß es sinngemäß: Wenn die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung während der Vertragslaufzeit entfällt (zum Beispiel, weil kein Gehalt mehr gezahlt wird), bleibt die Pflicht des Mitarbeiters zur Zahlung der Umwandlungsrate bestehen. Das bedeutet: Kein Lohnabzug mehr, sondern eine direkte Zahlungspflicht des Mitarbeiters an die Firma.
Warum verweigerte der Mitarbeiter die Zahlung der Leasingraten?
Der Konflikt eskalierte, als der Mitarbeiter im Jahr 2021 langfristig erkrankte….