Nach einem Unfall auf der A 96 rückte das Hakenrisiko bei den Abschleppkosten in den Fokus, da die Polizei den Dienstleister ohne Absprache rief. Die Versicherung kürzte die Rechnung massiv, obwohl die verletzte Fahrerin als Laiin keinerlei Kontrolle über die Auswahl oder die Preise des Abschleppers hatte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 2 C 60/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Starnberg
- Datum: 28.04.2023
- Aktenzeichen: 2 C 60/23
- Verfahren: Zivilprozess um restliche Abschleppkosten
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Versicherung muss Abschleppkosten voll zahlen, auch bei möglicher Überhöhung durch das Unternehmen.
- Unfallopfer dürfen auf die Korrektheit der vom Abschleppdienst gestellten Rechnung vertrauen.
- Polizei wählte das Unternehmen aus, weshalb der Fahrer keinen Einfluss auf Preise hatte.
- Kürzungen sind nur bei offensichtlichem Betrug oder für Laien erkennbare Wucherpreise zulässig.
- Die Versicherung erhält im Gegenzug mögliche Rückforderungsansprüche gegen das Abschleppunternehmen.
Wer trägt das Hakenrisiko bei den Abschleppkosten?
Ein Verkehrsunfall auf der Autobahn ist für jeden Autofahrer ein Albtraum. Doch der Stress endet oft nicht an der Unfallstelle. Wenn Wochen später die gegnerische Versicherung die Rechnung für das Abschleppen kürzt, fühlen sich viele Geschädigte doppelt bestraft. Genau dieses Szenario verhandelte das Amtsgericht Starnberg in einem aufschlussreichen Urteil vom 28. April 2023 (Az.: 2 C 60/23). Es ging um einen scheinbar geringen Betrag von gut 200 Euro, doch dahinter verbirgt sich eine fundamentale Frage des Schadensersatzrechts: Muss ein Unfallopfer, das schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht wird, die Preise des Abschleppunternehmens vergleichen? Oder muss die Versicherung auch eine möglicherweise überhöhte Rechnung begleichen? Das Gericht befasste sich intensiv mit dem sogenannten „Hakenrisiko“ – einer Parallele zum bekannten Werkstattrisiko. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Unfallgeschädigten massiv, insbesondere wenn die Polizei die Beauftragung des Abschleppdienstes übernimmt.
Was geschah am 15. August 2022 auf der A 96?
Der Fall begann an einem Sommertag auf der Autobahn A 96. Zwischen zwei Anschlussstellen krachte es heftig. In den Unfall verwickelt war das Fahrzeug einer Halterin, das durch den Aufprall so stark beschädigt wurde, dass es nicht mehr fahrbereit war. Die Situation vor Ort war dramatisch: Die Fahrerin des Wagens wurde verletzt und musste stationär in ein Klinikum eingeliefert werden. Da das Fahrzeug die Fahrbahn blockierte oder zumindest entfernt werden musste und die Fahrerin sich im Krankenhaus befand, handelte die Polizei. Die Beamten riefen ein Abschleppunternehmen zur Unfallstelle. Der Abschleppdienst lud das Wrack auf und transportierte es ab. Zwei Tage später, am 17. August 2022, stellte das Unternehmen seine Dienste in Rechnung. Für das Abschleppen, die Reinigung der Fahrbahn und die Standkosten verlangte die Firma brutto 621,76 Euro. Die Haftungslage war eindeutig: Die Gegenseite trug die volle Schuld am Unfall. Die Haftungsquote von 100 Prozent war zwischen der geschädigten Autohalterin und der gegnerischen Haftpflichtversicherung unstreitig. Doch als die Rechnung des Abschleppunternehmens bei der Versicherung eingereicht wurde, weigerte sich diese, den vollen Betrag zu zahlen. Die Versicherung überwies lediglich 419,18 Euro an die Autohalterin….