Die besenreine Übergabe beim Auszug sorgt regelmäßig für Ärger, wenn Vermieter eine Feinreinigung erwarten, obwohl Sie gesetzlich meist nur fegen und saugen müssen (Rückgabepflicht gemäß § 546 BGB). Richtig teuer wird es für Sie, wenn der Eigentümer wegen angeblicher Mängel sofort eine Reinigungsfirma beauftragt, ohne Ihnen vorher die Chance zur Korrektur zu geben. Was genau müssen Sie putzen, um Ihre Kaution zu sichern, und wie wehren Sie unberechtigte Kostenforderungen ab?
Auf einen Blick
- „Besenrein“ erfordert gesetzlich nur eine mechanische Reinigung durch Fegen oder Saugen, kein Nasswischen oder Polieren von Armaturen.
- Sie müssen die Fenster nicht putzen, da Verschmutzungen außen witterungsbedingt sind und innen eine grobe Sauberkeit ausreicht.
- Dübel müssen entfernt werden, da sie nicht zur Mietsache gehören. Die verbleibenden Bohrlöcher müssen Sie jedoch nur verschließen, wenn eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag besteht – ist die Klausel unwirksam, dürfen die Löcher in der Regel offen bleiben.
- Wände in extremen Farben müssen neutralisiert werden, selbst wenn laut Mietvertrag keine Schönheitsreparaturen fällig sind.
- Auch in Kellern und an Decken müssen Spinnweben restlos entfernt werden, da diese rechtlich als grobe Verschmutzung gelten.
- Der Vermieter darf in der Regel nicht sofort eine Reinigungsfirma beauftragen, ohne dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zum Nachbessern gesetzt zu haben – bei erheblichen Schäden oder starken Verschmutzungen kann er jedoch ausnahmsweise auch ohne Fristsetzung sofort eine Firma beauftragen und die Kosten ersetzt verlangen.
Was bedeutet „besenrein“ laut Mietrecht?
Der Umzug ist fast geschafft, die Kisten sind gepackt, doch ein letzter Schritt bleibt: die Endreinigung. Viele Mieter greifen in dieser Phase aus Sorge um ihre Kaution zu Schrubber und chemischen Reinigern. Sie investieren Stunden in eine Arbeit, die das Gesetz oft gar nicht von ihnen verlangt. Denn der Begriff „besenrein“ ist kein Synonym für „klinisch rein“. Er ist ein juristischer Schutzbegriff, der Sie vor überzogener Arbeit bewahren soll.
„Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.“ (§ 546 Abs. 1 BGB)
Das Gesetz regelt in § 546 BGB zunächst nur, dass Sie die Mietsache überhaupt zurückgeben müssen. In welchem Zustand das geschehen soll, hängt von Ihrem Mietvertrag und der Rechtsprechung ab. Hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Leiturteil (VIII ZR 124/05) eine klare Grenze gezogen: Besenrein bedeutet eine grobe Reinigung. Sie müssen nur grobe Verschmutzungen beseitigen. Juristisch betrachtet reicht meist eine mechanische Reinigung. Sobald der Mietvertrag Sie pauschal zu einer „gründlichen Reinigung“ verpflichtet, ist das oft unwirksam. Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie, ob die Regelungen in Ihrem Vertrag einer rechtlichen Inhaltskontrolle standhalten. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an.
Was ist der Unterschied zwischen besenrein, sauber und grundgereinigt?
Um Ihre Pflichten zu verstehen, hilft ein Blick auf die Abgrenzung, die Juristen vornehmen:
- Besenrein: Sie entfernen groben Schmutz und Spinnweben. Sie saugen oder fegen.
- Sauber/Ordentlich: Hier müssten Sie eventuell wischen und Kalk entfernen (oft strittig).
- Grundgereinigt: Dies würde Fensterputzen und Teppichshampoonieren einschließen – in AGB-Klauseln für Wohnraum ist diese Forderung fast immer unwirksam….
Auszug aus der Quelle: https://www.mietrechtsiegen.de/besenreine-uebergabe-rechte-pflichten-mieter/