Um die Berufsunfähigkeitsversicherung und die arglistige Täuschung stritt eine saarländische Gastwirtin, nachdem ihr Versicherer die Rente wegen lückenhafter Gesundheitsangaben im Antrag verweigerte. Dabei hatte der Versicherungsvertreter die Fragen selbst ausgefüllt, während das Unternehmen nun eine nahezu unmögliche Umorganisation von dem Betrieb zur Bedingung machte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 5 U 27/07
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
- Datum: 13.08.2008
- Aktenzeichen: 5 U 27/07
- Verfahren: Berufungsverfahren zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht
Versicherung muss Gastwirtin trotz ungenauer Angaben im Versicherungsantrag volle Berufsunfähigkeitsrente zahlen.
- Versicherung konnte eine absichtliche Täuschung durch die Kundin nicht lückenlos beweisen
- Bei unklaren Zeitangaben im Antrag muss die Versicherung selbst weitere Nachforschungen anstellen
- Verschwiegene Behandlungen ohne Bezug zur späteren Berufsunfähigkeit führen nicht zur Leistungsfreiheit
- Inhaber kleiner Gaststätten müssen ihren Betrieb bei Krankheit nicht unzumutbar umorganisieren
- Die Versicherung benannte alternative Berufe für die Klägerin nicht konkret genug
Wann scheitert der Vorwurf der arglistigen Täuschung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Gastwirtin aus dem Saarland kämpfte jahrelang um ihre Existenzsicherung. Im Jahr 1997 hatte sie eine Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen, um für den Fall der Fälle vorzusorgen. Als dieser Fall im Jahr 2003 eintrat und die Knie der Unternehmerin den Dienst versagten, verweigerte der Versicherungskonzern die Zahlung. Der Vorwurf wog schwer: Die Frau habe bei der Antragstellung gelogen. Sie habe Vorerkrankungen verschwiegen und falsche Daten genannt. Der juristische Fachbegriff hierfür lautet „arglistige Täuschung“. Die Versicherung erklärte die Anfechtung des Vertrags und trat vom Vertrag zurück. Für die Gastwirtin ging es um alles: um die rückwirkende Rente, um die Beitragsbefreiung und um eine erhebliche Nachzahlung. Das Oberlandesgericht Saarbrücken musste in diesem komplexen Fall (Az. 5 U 27/07) entscheiden, wer die Verantwortung trägt, wenn ein Versicherungsvertreter das Formular ausfüllt und dabei Ungenauigkeiten entstehen. Das Urteil vom 13.08.2008 ist ein Lehrstück darüber, welche Pflichten eine Versicherung selbst hat, wenn sie unklare Angaben im Antrag akzeptiert, ohne nachzufragen. Es zeigt zudem, wie hoch die Hürden für den Einwand der Arglist liegen und wann eine Umorganisation des Betriebs für Selbstständige unzumutbar ist.
Welche rechtlichen Hürden gelten für die Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung?
Bevor wir in die Details des Beweisverfahrens einsteigen, ist ein Blick auf die gesetzlichen Spielregeln notwendig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Vertrag, der auf Vertrauen basiert. Der Versicherer muss das Risiko einschätzen können. Deshalb gibt es die vorvertragliche Anzeigepflicht.
Die Pflicht zur Wahrheit
Wer einen Antrag auf eine Versicherung stellt, muss die Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Verschweigt eine antragstellende Person gefahrenehebliche Umstände – etwa schwere Vorerkrankungen –, kann der Versicherer später vom Vertrag zurücktreten (§ 16 VVG in der damaligen Fassung) oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB)….