Ein Versicherter bekämpfte jede Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung von 2015 bis 2020, da ihm die Begründungen der Gesellschaft zu unpräzise waren. Dabei stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Mitteilungspflicht nach dem VVG wirklich eine detaillierte mathematische Herleitung für den auslösenden Faktor verlangt. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 4 U 826/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Dresden
- Datum: 29.06.2023
- Aktenzeichen: 4 U 826/23
- Verfahren: Beschluss über die Zurückweisung einer Berufung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht
Private Krankenversicherung darf Beiträge erhöhen, wenn sie die Gründe für die Neuberechnung verständlich nennt.
- Gericht weist Klage gegen Beitragserhöhung als offensichtlich aussichtslos zurück
- Versicherer müssen nur den auslösenden Faktor wie steigende Gesundheitskosten konkret benennen
- Genaue Berechnungen oder Details zum Schwellenwert muss die Versicherung nicht offenlegen
- Verständliche Erklärungen in Zusatzinfos reichen für die gesetzliche Informationspflicht völlig aus
- Spätere wirksame Erhöhungen heilen mögliche formelle Fehler aus den vergangenen Jahren
Wer muss eine Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung akzeptieren?
Es ist ein wiederkehrendes Ärgernis für Millionen Privatpatienten in Deutschland: Gegen Ende des Jahres landet Post vom Krankenversicherer im Briefkasten. Der Inhalt ist meist unerfreulich, denn die monatliche Prämie steigt. Viele Versicherte fragen sich beim Lesen der oft textbausteinartigen Begründungsschreiben, ob diese Erhöhungen überhaupt rechtens sind. Ein Mann, der gegen die Anpassungen seiner Tarife vorging, musste nun vor dem Oberlandesgericht Dresden eine herbe Niederlage einstecken. Der Rechtsstreit drehte sich um die Frage, wie detailliert eine Versicherung erklären muss, warum sie mehr Geld verlangt. Der betroffene Kunde hielt die ihm zugesandten Begründungen für nichtssagende Floskeln und forderte zu viel gezahlte Beiträge zurück. Das Gericht jedoch stellte sich auf die Seite des Unternehmens. Der 4. Zivilsenat machte in seinem Beschluss vom 29. Juni 2023 (Az. 4 U 826/23) deutlich, dass die Hürden für eine formell wirksame Begründung niedriger liegen, als von vielen Versicherten erhofft. In dem Verfahren ging es um Forderungs- und Feststellungsansprüche des Privatversicherten gegen seinen Anbieter. Konkret griff der Mann die Beitragsanpassungen in seinen Tarifen für ambulante und stationäre Heilbehandlung an, die in den Jahren 2015 sowie 2017 bis 2020 vorgenommen wurden. Nachdem er bereits vor dem Landgericht gescheitert war, legte er Berufung ein. Das Oberlandesgericht Dresden erteilte ihm jedoch einen deutlichen Hinweis: Seine Berufung habe offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
Welche formellen Anforderungen gelten für eine Beitragsanpassung?
Damit eine private Krankenversicherung die Beiträge erhöhen darf, kann sie nicht willkürlich handeln. Der Gesetzgeber hat im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) strenge Hürden errichtet. Zentral ist hierbei § 203 Abs. 5 VVG. Dieser Paragraph schreibt vor, dass der Versicherer dem Kunden die „für die Neufestsetzung der Prämie maßgeblichen Gründe“ mitteilen muss. Ohne eine solche korrekte Mitteilung wird die Erhöhung nicht wirksam. Doch was genau sind diese „maßgeblichen Gründe“? Das Gesetz verlangt, dass sich bestimmte Rechnungsgrundlagen verändert haben müssen….