Ein Kläger forderte den Zinsbeginn bei einer Nachfestsetzung von exakt 9.848 Euro Gerichtskosten rückwirkend seit seinem ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2021. Das Versäumnis einer kurzen Frist für einen Ergänzungsantrag warf jedoch die Frage auf, ob die Zinsen für vier Jahre nun vollständig entfallen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 5 W 170/25
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Kammergericht
- Datum: 18.12.2025
- Aktenzeichen: 5 W 170/25
- Verfahren: Beschwerde gegen Zinsfestsetzung
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Kostenrecht
Partei erhält Zinsen für vergessene Gerichtskosten erst ab dem neuen Antrag bei versäumter Frist.
- Gericht vergisst die Gerichtskosten im ersten Beschluss versehentlich komplett
- Die Partei versäumt die gesetzliche Frist für einen schnellen Korrekturantrag
- Partei muss nach Fristablauf einen neuen Antrag für die Kosten stellen
- Der Zinslauf beginnt deshalb erst mit dem Eingang des neuen Antrags
- Der ursprüngliche Antrag aus dem Vorjahr löst keine rückwirkende Zinszahlung aus
Wer trägt das Zinsrisiko bei einer vergessenen Kostenposition?
Ein gewonnener Prozess ist für die siegreiche Partei oft nur der erste Schritt. Nach dem Urteil folgt der Kampf ums Geld – genauer gesagt: um die Erstattung der Prozesskosten. Wenn das Gericht dabei einen Fehler macht und eine beantragte Position schlicht vergisst, droht eine teure Falle. Reagiert der Anwalt nicht sofort, gehen Jahre an Zinsen verloren. Das Kammergericht in Berlin musste am 18. Dezember 2025 (Az. 5 W 170/25) einen Fall entscheiden, der exemplarisch für die Tücken des Kostenfestsetzungsverfahrens steht. Es ging um knapp 10.000 Euro an Gerichtskosten, die das Landgericht Berlin II in einem ersten Beschluss übersehen hatte. Der Streit entbrannte darüber, ob die Verzinsung dieses Betrags rückwirkend ab dem ersten Antrag im Jahr 2021 oder erst ab der Korrektur im Jahr 2025 zu laufen beginnt. Die Entscheidung des Senats ist eine warnende Lektion für jede Prozesspartei, Kostenbescheide unverzüglich und penibel auf Vollständigkeit zu prüfen.
Was geschah zwischen den ehemaligen Vertragspartnern?
Die Vorgeschichte des Streits liegt Jahre zurück. Ein Unternehmen und sein Prozessgegner führten einen Rechtsstreit durch zwei Instanzen. Das Unternehmen, in diesem Kostenverfahren die antragstellende Partei, ging aus dem Berufungsverfahren als Sieger hervor. Damit stand fest: Der unterlegene Gegner muss die Kosten des Verfahrens tragen. Am 6. Juli 2021 stellte das Unternehmen daher einen Kostenfestsetzungsantrag beim Landgericht Berlin II. Darin forderte es die Erstattung der eigenen Anwaltskosten sowie der verauslagten Gerichtskosten für die zweite Instanz. Das Landgericht brauchte Zeit. Erst über ein Jahr später, am 26. August 2022, erließ die Rechtspflegerin den Kostenfestsetzungsbeschluss. Doch diesem Beschluss haftete ein Mangel an: Er enthielt zwar die Anwaltskosten, die Gerichtskosten fehlten jedoch vollständig. Es gab keine Begründung für die Streichung – sie waren schlicht nicht aufgeführt.
Das lange Schweigen und der neue Antrag
Hier geschah der entscheidende Fehler auf Seiten des Unternehmens: Es geschah nichts. Der Beschluss wurde rechtskräftig, die Anwaltskosten wurden vermutlich erstattet, aber die Lücke hinsichtlich der Gerichtskosten blieb unbeanstandet. Erst fast drei Jahre später, am 13. Mai 2025, fiel das Versäumnis auf….