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Anspruch auf einen Annahmeverzugslohn: Lohn, Dienstwagen und Bewerbungspflicht

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Ein Key Account Manager aus Köln forderte für fast zwölf Monate nach seiner Kündigung den Anspruch auf einen Annahmeverzugslohn inklusive Entschädigung für seinen Dienstwagen. Sein Arbeitgeber verweigerte die Zahlung mit dem Vorwurf, der Entlassene hätte durch böswilliges Unterlassen von dem Zwischenverdienst und unzureichenden Nachweis von den eigenen Bewerbungsbemühungen seine Kasse geschont. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 8 Sa 480/22

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 19.01.2023
  • Aktenzeichen: 8 Sa 480/22
  • Verfahren: Berufung über Lohnansprüche nach Kündigungsschutzklage
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht

Arbeitgeber muss Lohn nach unberechtigter Kündigung nachzahlen bei ausreichend nachgewiesenen Bewerbungen des Mitarbeiters.

  • Mitarbeiter muss sich nicht extrem um neue Jobs ohne konkrete Angebote bemühen
  • Firma zahlt Kosten für dienstlichen Telefonanschluss auch nach der Kündigung weiter
  • Krankmeldung zählt trotz verweigertem Urlaub, wenn Arbeitgeber Krankheit nicht konkret widerlegt
  • Lohn für August entfällt, wenn Firma den Mitarbeiter nicht ausdrücklich freistellt
  • Eine Kündigungsschutzklage wahrt alle vertraglichen Fristen für spätere Geldforderungen automatisch

Wer muss den Anspruch auf einen Annahmeverzugslohn beweisen?

Ein Sieg vor dem Arbeitsgericht ist oft erst der Anfang einer langen juristischen Auseinandersetzung. Wenn eine Kündigungsschutzklage erfolgreich ist, stellt das Gericht fest: Das Arbeitsverhältnis hat nie geendet. Die logische Konsequenz scheint simpel. Der Arbeitgeber muss den Lohn für die Monate nachzahlen, in denen der Mitarbeiter zwar arbeiten wollte, aber nicht durfte – den sogenannten Annahmeverzugslohn. Doch genau hier beginnt häufig der zweite, zähe Streit. Denn Unternehmen versuchen oft, diese Nachzahlungen zu drücken, indem sie dem Mitarbeiter vorwerfen, er habe sich in der Zwischenzeit nicht ausreichend um neue Arbeit bemüht. Genau dieses Szenario verhandelte das Landesarbeitsgericht Köln am 19. Januar 2023 (Az. 8 Sa 480/22). Im Zentrum stand ein Key Account Manager, der sich gegen seinen Arbeitgeber durchgesetzt hatte, nun aber um sein Geld für fast ein ganzes Jahr kämpfen musste. Der Fall illustriert exemplarisch, welche Hürden Arbeitnehmer nehmen müssen, um ihren Anspruch auf einen Annahmeverzugslohn tatsächlich auf dem Konto zu sehen, und wie hoch die Hürden für Arbeitgeber liegen, wenn sie „böswilliges Unterlassen“ behaupten. Die Geschichte beginnt im August 2018, als der Manager seine Stelle antrat. Sein monatliches Bruttogehalt belief sich auf stolze 6.858,67 Euro, inklusive des geldwerten Vorteils für einen Dienstwagen. Zusätzlich erstattete ihm das Unternehmen monatlich 15,00 Euro für einen dienstlich genutzten Festnetzanschluss. Doch die Zusammenarbeit währte nicht ewig. Mit einem Schreiben vom 31. August 2020 kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis zum 30. September 2020. Der Key Account Manager akzeptierte das nicht. Er zog vor das Arbeitsgericht Köln und gewann. Die Kündigung war unwirksam. Damit stand fest: Rechtlich gesehen bestand das Arbeitsverhältnis fort. Doch in der Realität saß der Mann von November 2020 bis Juli 2021 zu Hause. Er bezog Arbeitslosengeld in Höhe von 2.829,60 Euro monatlich. Seinen Dienstwagen musste er abgeben. Nachdem der Kündigungsschutzprozess gewonnen war, präsentierte der Angestellte die Rechnung….


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