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Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin: Schutz in der Probezeit

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Das Jugendamt Suhl sprach die Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin nach nur fünf Monaten aus, da sie im Außendienst körperlich nicht für Inobhutnahmen geeignet schien. Weil die Sozialarbeiterin einen angebotenen Innendienst ablehnte, rückt nun die Frage in den Fokus, ob der Kündigungsschutz in der Probezeit trotz fehlendem Präventionsverfahren vor einer Kündigung greift. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 2 Ca 352/25

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Suhl
  • Datum: 14.08.2025
  • Aktenzeichen: 2 Ca 352/25
  • Verfahren: Kündigungsschutzklage
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Schwerbehindertenrecht

Arbeitgeber darf schwerbehinderte Mitarbeiter in der Probezeit bei fehlender körperlicher Eignung rechtmäßig kündigen.

  • Der volle gesetzliche Kündigungsschutz gilt erst nach sechs Monaten Arbeit im selben Betrieb.
  • In der Probezeit dürfen Arbeitgeber die fachliche und körperliche Eignung ihrer Angestellten frei bewerten.
  • Behörden müssen einer Kündigung in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht vorab zustimmen.
  • Angebote für andere Aufgaben im Betrieb sprechen gegen eine Benachteiligung wegen der Behinderung.
  • Ein Widerspruch vom Personalrat macht die Kündigung in der Probezeit rechtlich nicht unwirksam.

Was führte zur Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst?

Eine Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) eines Jugendamtes gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im öffentlichen Dienst. Hier müssen Entscheidungen zum Schutz von Kindern getroffen und notfalls gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden. Genau für eine solche Position bewarb sich im Sommer 2024 eine Frau mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Ihr Grad der Behinderung (GdB) lag bei 70 Prozent, wobei die wesentliche Einschränkung eine Gehbehinderung betraf. Der öffentliche Arbeitgeber, eine kommunale Behörde, kannte die gesundheitliche Situation der Bewerberin. Im Vorstellungsgespräch am 16. August 2024 sprach die Frau offen über ihre Einschränkungen und äußerte einen konkreten Wunsch für die Arbeitsplatzgestaltung: Sie benötigte einen freistehenden Schreibtisch. Die Behörde akzeptierte dies, stellte die Bewerberin ein und erfüllte den Wunsch nach der Bürausstattung. Das Arbeitsverhältnis begann am 1. Oktober 2024. Doch die Realität des Arbeitsalltags im Jugendamt holte beide Parteien schnell ein. Neben der Büroarbeit gehört der Außendienst zu den Kernaufgaben einer Bezirkssozialarbeiterin. Dazu zählen Hausbesuche, Kontrollen in familiären Krisensituationen und vor allem die sogenannte Inobhutnahme – also das Herausholen von gefährdeten Kindern aus ihren Familien, notfalls unter Zeitdruck und körperlichem Einsatz.

Die Zweifel an der körperlichen Eignung

Bereits im November 2024, also im zweiten Monat der Beschäftigung, thematisierte der Arbeitgeber in einem Einarbeitungsgespräch das Treppensteigen. Die Sozialarbeiterin verneinte zu diesem Zeitpunkt Probleme. Doch die Teamleitung beobachtete die Situation anders. Am 7. März 2025 äußerte die Vorgesetzte massive Bedenken. Ihre Einschätzung: Die Mitarbeiterin könne in Gefahrensituationen nicht schnell genug reagieren. Besonders kritisch sah die Teamleitung die Fähigkeit, Kinder sicher zu tragen. In einer Notsituation, in der ein Kleinkind schnell aus einer Wohnung gebracht werden muss, sei die Gehbehinderung ein Sicherheitsrisiko….


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