Ein Familienvater riskierte hohe Kosten bei einer Vaterschaftsanfechtung und lehnte trotz Zustimmung der Mutter einen günstigen privaten Test ab. Warum die Ablehnung eines außergerichtlichen Vaterschaftstests und das Beharren auf einem teuren Gutachten zur paradoxen Kostenfalle wurde, zeigt dieser Fall am Oberlandesgericht Thüringen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 1 WF 320/25
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Thüringen
- Datum: 25.08.2025
- Aktenzeichen: 1 WF 320/25
- Verfahren: Beschwerde gegen Kostenentscheidung
- Rechtsbereiche: Familienrecht, Kostenrecht
Mann trägt alle Kosten der gescheiterten Vaterschaftsanfechtung wegen unbegründeter Zweifel und teurem Gerichtsweg.
- Schwache Hinweise wie fehlende Ähnlichkeit zum Kind rechtfertigen keine Kostenbeteiligung der Mutter.
- Der Vater bestand trotz Zustimmung der Mutter unnötig auf ein teures Gerichtsgutachten.
- Wer den teureren rechtlichen Weg wählt, muss die daraus entstehenden Kosten tragen.
- Unklare Vermutungen zum Zeugungszeitpunkt reichen nicht für eine geteilte Kostenlast aus.
- Eine einseitig behauptete Vereinbarung zur Kostenteilung ohne Bestätigung der Mutter zählt nicht.
Wer trägt die Kosten bei einer Vaterschaftsanfechtung?
Es ist ein hochemotionaler Moment, wenn ein Mann an seiner Vaterschaft zweifelt. Das Vertrauen in die Partnerin schwindet, und der Wunsch nach absoluter, behördlicher Gewissheit wächst. Doch dieser Wunsch nach einem „offiziellen Siegel“ kann teuer werden – besonders dann, wenn sich die Zweifel am Ende als unbegründet erweisen und der Mann zuvor kostengünstigere Wege zur Klärung ausgeschlagen hat. Genau diesen Fall verhandelte das Oberlandesgericht Thüringen. In einem Beschluss vom 25. August 2025 (Az. 1 WF 320/25) musste der Senat entscheiden, wer die Rechnung für ein aufwendiges Gerichtsverfahren zahlt, wenn der Vaterschaftstest positiv ausfällt – der Mann also tatsächlich der Vater ist. Die Entscheidung ist eine Warnung an alle zweifelnden Väter: Wer ohne solide Beweise ein Gericht bemüht und außergerichtliche Lösungen blockiert, bleibt oft auf den gesamten Kosten sitzen. Im Zentrum des Streits stand ein Vater, der seine Vaterschaft für ein im September 2024 geborenes Kind anfocht. Er verlor den Prozess in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Sondershausen, da ein DNA-Gutachten seine Vaterschaft zu 99,999 Prozent bestätigte. Das Gericht bürdete ihm daraufhin die vollen Verfahrenskosten auf. Dagegen wehrte sich der Mann. Er war der Ansicht, seine Zweifel seien berechtigt gewesen, weshalb die Kosten geteilt werden müssten. Das Oberlandesgericht sah das jedoch anders.
Nach welchen Regeln entscheidet das Gericht über die Kosten?
Um die Entscheidung des Oberlandesgerichts zu verstehen, ist ein Blick auf die speziellen Spielregeln im Familienrecht notwendig. Anders als im Zivilprozess, wo meist der Verlierer automatisch alle Kosten trägt („Wer verliert, zahlt“), ticken die Uhren im Familienverfahren anders.
Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Familienrecht
In einem normalen Zivilprozess – etwa bei einem Streit um einen Autokauf – gilt die strikte Erfolgsquote. Wenn eine Partei den Prozess gewinnt, muss die andere Partei sämtliche Gerichtskosten und Anwaltsgebühren erstatten. Im Familienrecht, welches als „Freiwillige Gerichtsbarkeit“ organisiert ist, gilt dieser Automatismus nicht zwingend….