Ein Autofahrer wehrte sich gegen den erneuten Führerscheinentzug wegen Amphetamin, nachdem er seine Fahrerlaubnis mit einem positiven MPU-Gutachten gerade erst zurückerhalten hatte. Doch die Begutachtungsstelle veranlasste den sofortigen Widerruf von einem MPU-Gutachten, da eine mögliche Fälschung von einem Abstinenznachweis die mühsam gewonnene Fahreignung plötzlich wieder massiv infrage stellte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 7 L 1592/25
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
- Datum: 08.10.2025
- Aktenzeichen: 7 L 1592/25
- Verfahren: Eilverfahren zum Führerscheinentzug
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verkehrsrecht
Gericht bestätigt Führerscheinentzug nach Korrektur eines Gutachtens wegen Zweifeln an den Laborwerten.
- Die Prüfstelle nahm das positive Ergebnis wegen unklarer Laborbefunde nachträglich zurück
- Der Fahrer trägt die Beweislast für die Echtheit seiner Drogentests
- Behörden dürfen zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer den Führerschein sofort einziehen
- Früherer Drogenkonsum rechtfertigt dauerhafte Zweifel an der Eignung zum Autofahren
- Das Gericht lehnt den Eilantrag des Fahrers gegen den sofortigen Entzug ab
Wie kam es zum erneuten Führerscheinentzug wegen Amphetamin?
Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen erlebte eine juristische und emotionale Achterbahnfahrt, die exemplarisch für die Härte des deutschen Fahrerlaubnisrechts steht. Nachdem der Betroffene jahrelang um seine Fahrerlaubnis gekämpft hatte, hielt er das ersehnte Dokument endlich wieder in den Händen – nur um es wenige Wochen später erneut abgeben zu müssen. Der Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt wurde, wirft ein Schlaglicht auf die fragile Natur von medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) und die drastischen Konsequenzen, wenn der Verdacht auf Fälschungen im Raum steht. Die Vorgeschichte reicht zurück bis in eine Winternacht im Januar 2021. Polizeibeamte kontrollierten den Autofahrer um kurz nach Mitternacht auf einer Straße in L. Der Verdacht auf Drogenkonsum stand im Raum. Eine Blutprobe bestätigte diesen Verdacht später wissenschaftlich fundiert: Das rechtsmedizinische Gutachten des Universitätsklinikums Münster wies eine Konzentration von 100 Nanogramm Amphetamin pro Milliliter im Blutserum nach. Für die Fahrerlaubnisbehörde war der Fall damit zunächst klar. Wer harte Drogen wie Amphetamin konsumiert und am Straßenverkehr teilnimmt, gilt nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Der Autofahrer erkannte den Ernst der Lage. Noch im Juni 2021 verzichtete er freiwillig auf seine Fahrerlaubnis und gab seinen Führerschein bei der Behörde ab, um einer formalen Entziehung zuvorzukommen. Was folgte, war der klassische, steinige Weg zurück zur Mobilität: Anträge auf Neuerteilung, Forderungen nach einer MPU und der Nachweis der Drogenabstinenz.
Der lange Weg zur vermeintlichen Rehabilitation
Ende 2022 stellte der Mann erstmals einen Antrag auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Die Hürden waren hoch. Die Behörde verlangte ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten, um die durch den Drogenkonsum entstandenen Eignungszweifel auszuräumen. Ein erster Versuch scheiterte, da der Antragsteller kein positives Gutachten vorlegen konnte. Die Behörde lehnte den Antrag im Januar 2024 bestandskräftig ab. Doch der Betroffene gab nicht auf. Im März 2024 startete er einen neuen Versuch….