Die fiktive Abrechnung der Beilackierungskosten für sein über zehn Jahre altes Fahrzeug führte einen Autofahrer in einen intensiven Streit mit der gegnerischen Versicherung. Dabei stützte der Versicherer seinen Werkstattverweis auf eine freie Fachwerkstatt, deren aktueller Kostenvoranschlag die Argumente für die vorgenommenen Kürzungen paradoxerweise im Kern erschütterte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 3 C 113/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Nordenham
- Datum: 06.09.2023
- Aktenzeichen: 3 C 113/23
- Verfahren: Zivilprozess um Schadensersatz
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Versicherung muss Reparaturkosten voll zahlen, wenn die empfohlene Werkstatt tatsächlich teurer ist als behauptet.
- Bei älteren Autos dürfen Versicherungen auf günstigere freie Fachbetriebe verweisen
- Die Versicherung bleibt an die Preise der von ihr selbst genannten Werkstatt gebunden
- Ein konkreter Kostenvoranschlag dieser Werkstatt zählt mehr als bloße Behauptungen der Versicherung
- Versicherungen müssen Lackierkosten auch zahlen, wenn der Besitzer den Schaden nicht repariert
Wer trägt die fiktive Abrechnung der Beilackierungskosten?
Es geht oft nur um wenige hundert Euro, doch für die Versicherungswirtschaft stehen Millionen auf dem Spiel. Nach einem Verkehrsunfall versuchen Kfz-Versicherer regelmäßig, die ausgezahlten Beträge bei einer sogenannten fiktiven Abrechnung zu drücken. Ein häufiger Streitpunkt ist dabei die Beilackierung, also das Anpassen der Farbe angrenzender Karosserieteile, um Farbunterschiede zu vermeiden. Versicherungen argumentieren oft, diese Kosten fielen nur an, wenn tatsächlich repariert werde. Ein weiterer Hebel der Versicherer ist der sogenannte Werkstattverweis. Hierbei verlangt die Assekuranz, dass der Geschädigte sein Auto nicht in einer teuren Markenwerkstatt, sondern in einem günstigeren Partnerbetrieb reparieren lässt. Doch was passiert, wenn die Versicherung einen günstigen Betrieb benennt, dessen Preise in der Realität gar nicht so günstig sind wie behauptet? Genau dieser Konstellation musste sich das Amtsgericht Nordenham widmen. Ein Autofahrer wehrte sich gegen die Kürzung seiner Schadensersatzforderung um 236,27 Euro. Der Fall zeigt exemplarisch, wie tief Gerichte in die Details von Kostenvoranschlägen einsteigen müssen, wenn Theorie und Praxis der Schadensregulierung aufeinanderprallen.
Welche Rechte gelten beim Werkstattverweis für ein älteres Kraftfahrzeug?
Das deutsche Schadensersatzrecht folgt dem Prinzip der Naturalrestitution nach § 249 BGB. Der Unfallverursacher – und damit dessen Haftpflichtversicherung – muss den Zustand herstellen, der bestehen würde, wenn der Unfall nicht passiert wäre. Der Geschädigte hat dabei die Wahl: Er kann sein Auto reparieren lassen und die Rechnung einreichen, oder er kann sich die geschätzten Reparaturkosten auszahlen lassen. Letzteres nennt man fiktive Abrechnung. Bei dieser Abrechnungsart entbrennt oft Streit um die Stundenverrechnungssätze. Darf der Geschädigte die Preise einer teuren Markenwerkstatt ansetzen oder muss er sich auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen lassen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu eine differenzierte Rechtsprechung entwickelt (u.a. BGH, Urteil vom 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09). Die zentrale Weichenstellung ist das Alter des Fahrzeugs:
- Fahrzeuge jünger als drei Jahre: Der Verweis auf eine freie Werkstatt ist meist unzulässig….