Ein Hausbesitzer in Kühlungsborn forderte an Weihnachten 2023 den Versicherungsschutz bei einem Rückstauschaden, nachdem Abwasser aus einem überlasteten Pumpenschacht über die Kellertreppe in sein Gebäude geflossen war. Obwohl die öffentliche Kanalisation überlief, sorgt dieser spezielle Weg des Wassers nun für eine rechtlich entscheidende Frage zum Rückstau in das Gebäude. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 10 O 378/24
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Rostock
- Datum: 19.06.2025
- Aktenzeichen: 10 O 378/24
- Verfahren: Zivilprozess um Versicherungsleistungen
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Vertragsrecht
Versicherung zahlt nicht für Kellerschäden bei indirektem Rückstau ohne vorherige Überflutung des Grundstücks.
- Es liegt keine Überschwemmung vor, da sich kein Regenwasser auf der Geländeoberfläche ansammelte
- Ein versicherter Rückstau erfordert den direkten Wasserfluss aus Rohren in das Gebäudeinnere
- Wasser aus einem externen Pumpenschacht gilt nicht als direkter Rückstau in das Haus
- Das Gericht wies daher alle Forderungen auf Schadensersatz und Anwaltskosten vollständig ab
Wann besteht Versicherungsschutz bei einem Rückstauschaden?
Weihnachten 2023 brachte für einen Hausbesitzer aus dem Ostseebad Kühlungsborn keine Bescherung, sondern eine böse Überraschung. Während andere Familien unter dem Tannenbaum saßen, drang schmutziges Wasser in den Keller seines Einfamilienhauses ein. Was folgte, war nicht nur der Kampf gegen die Feuchtigkeit, sondern auch ein juristisches Ringen mit dem Gebäudeversicherer. Der Streit drehte sich um tausende Euro und die feinen Unterschiede in den Versicherungsbedingungen. Das Landgericht Rostock musste klären, ob Wasser, das aus einem überforderten Kanalsystem austritt und über eine Kellertreppe ins Haus läuft, als versicherter Rückstau gilt. Das Urteil vom 19. Juni 2025 (Az. 10 O 378/24) zeigt deutlich: Die genaue Formulierung im Versicherungsschein entscheidet über Hopp oder Top. Für Eigentümer offenbart der Fall eine gefährliche Deckungslücke in vielen Standardverträgen.
Der Albtraum am zweiten Weihnachtsfeiertag
Die Situation, in der sich der Versicherungsnehmer wiederfand, ist der Klassiker unter den Gebäude-Alpträumen. Am 26. Dezember 2023 sorgten starke Regenfälle in der Region für eine Überlastung der öffentlichen Kanalisation. Das Wasser suchte sich seinen Weg. Auf dem Grundstück des Mannes befindet sich vor der Kellereingangstür ein sogenannter Kellerabgang. In der Bodenplatte dieses Abgangs ist ein Ablauf eingelassen. Dieser führt in einen separaten Pumpenschacht auf dem Grundstück. Von dort wird das Wasser normalerweise mittels einer Pumpe in die öffentliche Kanalisation befördert, die etwa vier Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegt. Doch an diesem Feiertag funktionierte die Physik gegen den Hausbesitzer. Da die öffentliche Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen konnte, drückte es zurück. Es gelangte in den privaten Pumpenschacht. Dieser lief voll. Das Wasser wurde von dort in den Regenwasserablauf des Kellerabgangs gedrückt. Der Pegel stieg unaufhaltsam, bis die braune Brühe die Schwelle der Kellertür überwand und in das gesamte Kellergeschoss lief. Nur wenige Tage später, in der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2024, wiederholte sich das Szenario. Diesmal musste sogar die Feuerwehr anrücken, um den Keller auszupumpen….