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Sittenwidrigkeit eines Dienstvertrags: Wann Luxus-Ruhegelder unwirksam sind

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Die Sittenwidrigkeit eines Dienstvertrags steht zur Debatte, nachdem ein Verwaltungsdirektor für seine fünfjährige Tätigkeit ein lebenslanges Ruhegeld aus öffentlichen Rundfunkbeiträgen forderte. Dieses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wirft die Frage auf, ob dem Top-Manager rechtlich lediglich Ansprüche aus einem faktischen Arbeitsverhältnis verbleiben. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 21 Ca 1751/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Berlin
  • Datum: 01.09.2023
  • Aktenzeichen: 21 Ca 1751/23
  • Verfahren: Klage auf Weiterbeschäftigung und Ruhegeld
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Rundfunkrecht

Ehemaliger Rundfunkdirektor verliert Luxus-Pension wegen sittenwidriger Verträge zulasten der Beitragszahler.

  • Hohe Zahlungen ohne Arbeit verstoßen gegen das Anstandsgefühl und den Grundsatz der Sparsamkeit
  • Der ungültige Arbeitsvertrag verhindert alle weiteren Gehaltsansprüche und Rentenforderungen des früheren Direktors
  • Der Kläger muss ein Drittel der unzulässig erhaltenen Sonderzulagen an den Sender zurückzahlen
  • Das Gericht spricht dem ehemaligen Direktor nur eine Entschädigung für nicht genutzten Urlaub zu
  • Rundfunkanstalten dürfen Geld der Allgemeinheit nicht verschwenderisch für private Vorteile einzelner nutzen

Wie kam es zum Streit um das Luxus-Ruhegeld bei der Rundfunkanstalt?

Es klingt wie der Traum eines jeden Arbeitnehmers und der Albtraum eines jeden Gebührenzahlers: Ein Arbeitsvertrag, der nicht nur ein üppiges Jahresgehalt garantiert, sondern auch ein lebenslanges „Ruhegeld“ in astronomischer Höhe – und das sofort nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, unabhängig vom Alter und fast ohne Anrechnung anderer Einkünfte. Genau dieses Szenario lag dem Arbeitsgericht Berlin vor. Im Zentrum des Skandals stand der ehemalige Verwaltungsdirektor einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg. Der Streit drehte sich nicht nur um die Kündigung des Spitzenmanagers, sondern um die fundamentale Frage, ob derartige „Goldene Handschläge“ im öffentlichen Dienst überhaupt rechtens sein können oder ob sie die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschreiten. Der 1958 geborene Verwaltungsdirektor war seit dem Jahr 2003 für die Sendeanstalt tätig. Seine Karriereleiter führte steil nach oben: Vom Justiziar über den Stellvertreter der Intendantin bis hin zum Verwaltungsdirektor. Seine Dienstverträge wurden sukzessive alle fünf Jahre erneuert. Der letzte Vertrag, der sogenannte „Dienstvertrag 2018“ (DV 2018), sollte ihm ein sorgenfreies Leben garantieren. Er sah ein Jahresgehalt von zuletzt rund 250.900 Euro vor. Doch das eigentliche finanzielle Schwergewicht lag in den Nebenabreden: Eine Zusage über ein lebenslanges Ruhegeld, das bereits am ersten Tag nach dem Vertragsende fließen sollte, und zwar in Höhe von bis zu 60 Prozent der letzten Basisvergütung. Die Situation eskalierte im Sommer 2022. Nach dem Rücktritt und der späteren Abberufung der Intendantin geriet auch der Verwaltungsdirektor ins Visier. Ihm wurde vorgeworfen, sich an einem System der Selbstbedienung beteiligt zu haben. Die Anstalt sprach im Januar und Februar 2023 Kündigungen aus – zunächst außerordentlich, hilfsweise ordentlich. Der Vorwurf wog schwer: Der Manager habe nicht nur ein sittenwidriges Gehaltsgefüge akzeptiert, sondern auch unrechtmäßig Zulagen kassiert. Der geschasste Direktor wollte dies nicht auf sich sitzen lassen….


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