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Haftung bei einem Unfall mit einem Notarztwagen: Wer zahlt und wie viel?

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Ein Beifahrer in Brandenburg fordert 100.000 Euro, da die Haftung bei einem Unfall mit einem Notarztwagen nach einer Fahrt mit 102 km/h innerorts strittig ist. Obwohl Sonderrechte für die Einsatzfahrzeuge im Noteinsatz galten, stellt eine gesetzliche Sonderregel für Arbeitsunfälle die volle Entschädigung des Opfers nun völlig unerwartet infrage. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 12 U 116/22

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 18.01.2024
  • Aktenzeichen: 12 U 116/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren nach Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Sozialversicherungsrecht

Unfallopfer erhält weiteres Schmerzensgeld nach Zusammenstoß eines rückwärtsfahrenden Autos mit einem schnellen Notarztwagen.

  • Beifahrer erhält nur halbes Schmerzensgeld wegen Fehlern seines Fahrers beim Rückwärtsfahren.
  • Rückwärtsfahrende Autos tragen bei Unfällen beim Einfahren in den Verkehr meist die Hauptschuld.
  • Notarztwagen im Einsatz dürfen Geschwindigkeitsregeln brechen, auch wenn nur das Blaulicht leuchtet.
  • Gericht bewertet schwere Dauerschäden mit hohem Schmerzensgeld, zieht aber die Teilschuld ab.
  • Anwalt darf für seine Arbeit bei diesem hohen Streitwert eine erhöhte Gebühr verlangen.

Wer haftet bei einem Unfall mit einem Notarztwagen?

Es war ein sonniger Vormittag im März 2013, als sich das Leben eines Mannes aus Brandenburg für immer veränderte. Der Beifahrer saß in einem VW Caddy, gesteuert von seinem Arbeitskollegen. Sie befanden sich auf einer Dienstfahrt in „Ort 01“. Das Fahrzeug stand in einer Grundstücksausfahrt oder Einbuchtung und der Fahrer beabsichtigte, zu wenden, um seine Fahrt in die entgegengesetzte Richtung fortzusetzen. Was dann geschah, beschäftigt die Justiz bis heute. Während der VW Caddy rückwärts auf die Fahrbahn stieß, näherte sich aus der Richtung „Ort 02“ ein Notarzteinsatzfahrzeug des Landkreises. Der Rettungswagen war schnell – sehr schnell. Ein Gutachter ermittelte später eine Geschwindigkeit von 102 km/h bei erlaubten 50 km/h. Das Blaulicht war eingeschaltet, das Martinshorn jedoch blieb stumm. Es kam zur Kollision. Der VW Caddy wurde mit gewaltiger Wucht getroffen. Der Beifahrer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, die ihn zum Pflegefall machten und seinen Alltag bis heute bestimmen. Doch wer zahlt für dieses Leid? Ist der Landkreis als Halter des Notarztwagens voll verantwortlich, weil sein Fahrer mit einer extremen Geschwindigkeit durch den Ort raste? Oder trifft den Fahrer des VW Caddy eine Mitschuld, weil er beim Rückwärtsfahren den Verkehr nicht beachtete? Das Oberlandesgericht Brandenburg musste in einem komplexen Berufungsverfahren (Az.: 12 U 116/22) am 18.01.2024 ein Urteil fällen, das tief in das Verkehrsrecht und das Sozialrecht eintaucht. Besonders brisant: Da es sich um einen Arbeitsunfall handelte, griff eine gesetzliche Besonderheit, die den Anspruch des Opfers massiv beschneidet.

Die Ausgangslage: Ein verhängnisvolles Wendemanöver

Der Unfallhergang selbst war weitgehend unstrittig, die Bewertung jedoch höchst kontrovers. Der VW Caddy setzte zurück. Ein Straßenbaum verdeckte zeitweise die Sicht. Der Fahrer hatte keinen Einweiser, tastete sich nicht vor, sondern fuhr in den fließenden Verkehr ein. Gleichzeitig befand sich der Notarztwagen auf einem Alarm-Einsatz. Die Leitstelle hatte um 11:23 Uhr wegen akuter Atemnot alarmiert….


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