Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Einstellung der Berufungsunfähigkeitsrente: Wann Versicherer nachzahlen müssen

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Die Einstellung der Berufungsunfähigkeitsrente traf einen Versicherten nach jahrelanger Zahlung völlig unvorbereitet, als sein Versicherer zudem Beiträge in Höhe von 10.000 Euro zurückforderte. Ermöglichen sollte dies ein nachträglich befristetes Anerkenntnis, mit dem das Unternehmen die Leistungen trotz fehlendem Nachweis einer Besserung der Gesundheit stoppte. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 25 U 391/25 e

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht München
  • Datum: 13.11.2025
  • Aktenzeichen: 25 U 391/25 e
  • Verfahren: Berufungsverfahren zur Berufungsunfähigkeitsversicherung
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht

Versicherung muss Renten für ein Jahr nachzahlen bei unwirksamer rückwirkender Befristung der Leistungspflicht.

  • Ein rückwirkendes Ende der Zahlungen ist nach einer Zusage rechtlich nicht möglich.
  • Die Einstellung der Leistungen wirkt erst einen Monat nach Absenden des Infoschreibens.
  • Nach Ablauf der Frist entfällt die Zahlungspflicht wegen nachgewiesener gesundheitlicher Besserung.
  • Ein kleiner Teil der Klage scheitert wegen unzureichender Begründung der Berufung.

Wie wirkt sich eine rückwirkende Einstellung der Berufsunfähigkeitsrente aus?

Ein Versicherer erkennt an, dass eine Kundin berufsunfähig war – erklärt aber im selben Atemzug, dass diese Phase längst vorbei sei und verweigert Zahlungen für die Zukunft. Mit dieser Taktik scheiterte ein Versicherungsunternehmen nun teilweise vor dem Oberlandesgericht München. Der Fall zeigt exemplarisch, wie streng die formalen Hürden für Versicherungskonzerne sind, wenn sie sich einmal zur Leistung bekannt haben. Es geht um bindende Anerkenntnisse, medizinische Gutachten und formale Fristen, die über Tausende Euro entscheiden. Das Oberlandesgericht München fällte am 13.11.2025 unter dem Aktenzeichen 25 U 391/25 e ein Urteil, das für viele Versicherte Hoffnung, aber auch klare Grenzen aufzeigt. Eine Frau hatte gegen ihre Versicherung geklagt, nachdem diese die Zahlungen eingestellt hatte. Während das Landgericht die Klage noch komplett abwies, sprach die zweite Instanz der Versicherten eine Nachzahlung von knapp 10.000 Euro zu. Doch für die Zeit danach ging die Frau leer aus. Warum das Gericht diesen Mittelweg wählte und welche rechtlichen Feinheiten den Ausschlag gaben, lesen Sie in dieser detaillierten Analyse.

Welche rechtlichen Hürden muss der Versicherer überwinden?

Um den Streitfall zu verstehen, ist ein Blick auf das komplexe Regelwerk der Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig. Im Zentrum steht das sogenannte Anerkenntnis. Wenn ein Versicherter Leistungen beantragt, prüft die Gesellschaft den Gesundheitszustand. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, muss sie dies gemäß § 173 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) anerkennen. Dieses Anerkenntnis ist keine bloße Höflichkeit, sondern ein rechtlich bindender Akt. Sobald der Versicherer erklärt: „Ja, wir leisten“, kann er dies nicht einfach widerrufen. Er ist an seine Erklärung gebunden.

Was ist das Nachprüfungsverfahren?

Möchte sich die Versicherung später von ihrer Leistungspflicht lösen, weil der Kunde angeblich wieder gesund ist, muss sie das Nachprüfungsverfahren einleiten. Dies ist in den Versicherungsbedingungen (hier die BB-BUZ) meist in § 7 geregelt. Der Versicherer muss beweisen, dass sich der Gesundheitszustand so weit gebessert hat, dass der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent gesunken ist….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv