Der Auskunftsanspruch der Krankentagegeldversicherung steht im Zentrum eines Rechtsstreits um 189.000 Euro, nachdem ein Versicherter jahrelang Leistungen bezog und parallel den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente beantragte. Es ist juristisch höchst umstritten, ob ein einklagbarer Anspruch auf die Auskunft besteht oder ob der Versicherer bei der Prüfung seiner Rückforderung rechtlich im Dunkeln bleibt. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 12 O 2366/25
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht München I
- Datum: 02.12.2025
- Aktenzeichen: 12 O 2366/25
- Verfahren: Stufenklage auf Auskunftserteilung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilrecht
Versicherte müssen ihrem Krankentagegeld-Versicherer Auskunft über den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente geben.
- Versicherung darf Informationen fordern, wenn sie diese nicht selbst beschaffen kann
- Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente schließen sich in der Regel gegenseitig aus
- Vertragliche Regeln zum Ende der Leistung bei Rentenbeginn sind rechtlich zulässig
- Das Gericht verpflichtet den Kunden zur Offenlegung von Zeitraum und Höhe der Rente
- Kunden dürfen nicht gleichzeitig Krankentagegeld und Rente für denselben Zeitraum behalten
Darf die Versicherung Auskunft über die Rente verlangen?
Es geht um eine Summe, die für viele Menschen ein kleines Vermögen darstellt. Exakt 189.000 Euro zahlte ein Versicherungsunternehmen an einen langjährigen Kunden aus. Der Grund: Der Mann war arbeitsunfähig krankgeschrieben. Über 630 Tage lang überwies die Assekuranz vertragsgemäß den vereinbarten Tagessatz von 300 Euro. Doch dann tauchte ein Verdacht auf. Hatte der Versicherte im gleichen Zeitraum bereits eine Berufsunfähigkeitsrente von einer anderen Gesellschaft bezogen? 
Welche Regeln gelten für das Krankentagegeld?
Um den Konflikt zu verstehen, ist ein Blick auf das Zusammenspiel zweier Versicherungsarten notwendig. Das Krankentagegeld dient dazu, den Verdienstausfall bei einer vorübergehenden Krankheit auszugleichen. Es ist eine reine Nettoeinkommens-Ersatzleistung. Wer Grippe hat oder sich das Bein bricht und deshalb nicht arbeiten kann, erhält dieses Geld. Die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) hingegen greift, wenn jemand dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Hier überschneiden sich die Bereiche. Wer dauerhaft berufsunfähig ist, ist logischerweise auch arbeitsunfähig. Doch die Versicherungsbedingungen (AVB) ziehen hier oft eine harte Grenze….