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Selbstständiges Beweisverfahren bei einer Berufsunfähigkeit: Umfang der Prüfung

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Eine seit Jahren im Schichtdienst tätige Betreuungsassistentin mit chronischen Wirbelsäulenleiden forderte ein selbstständiges Beweisverfahren bei einer Berufsunfähigkeit gegen ihren Versicherer. Doch der Versicherer blockte mit dem Argument, dass Mediziner lediglich Diagnosen stellen, nicht aber Einschränkungen bei den konkreten beruflichen Verrichtungen bewerten dürfen. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 12 W 21/25

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
  • Datum: 09.12.2025
  • Aktenzeichen: 12 W 21/25
  • Verfahren: Beschwerde gegen die Teilablehnung eines Beweisverfahrens
  • Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht

Versicherte dürfen ihre gesundheitlichen Einschränkungen im Beruf bereits vor einem Prozess durch einen Gutachter prüfen lassen.

  • Gutachter dürfen neben Diagnosen auch Auswirkungen auf Aufgaben im Beruf bewerten
  • Versicherte müssen ihre beruflichen Aufgaben nur verständlich und nachvollziehbar beschreiben
  • Frühe Gutachten können lange Prozesse verkürzen oder eine schnelle Einigung ermöglichen
  • Gerichte dürfen das Beweisverfahren nicht durch zu hohe Hürden für Bürger blockieren

Wie hilft ein selbstständiges Beweisverfahren bei einer Berufsunfähigkeit?

Für viele Arbeitnehmer ist es der schlimmste anzunehmende Fall: Der Rücken schmerzt, die Psyche streikt oder das Herz macht nicht mehr mit. Wer dann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, wähnt sich in Sicherheit. Doch die Realität sieht oft anders aus. Versicherer lehnen Leistungsanträge häufig ab – oft mit dem Argument, die gesundheitlichen Einschränkungen seien nicht gravierend genug, um den zuletzt ausgeübten Beruf zu verunmöglichen. Genau in dieser Situation befand sich eine Betreuungsassistentin, deren Fall nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe landete. Die Entscheidung vom 09.12.2025 (Az. 12 W 21/25) stärkt die Rechte von Versicherten massiv. Sie klärt, dass Betroffene nicht sofort eine teure Klage einreichen müssen, sondern wichtige medizinische Fragen vorab in einem isolierten Beweisverfahren klären lassen können – selbst wenn es um komplexe Details des Arbeitsalltags geht. Der Streit drehte sich im Kern um die Frage: Darf ein medizinischer Sachverständiger in einem solchen vor-prozessualen Verfahren nur die Diagnose bestätigen, oder darf er auch beurteilen, ob die konkreten Handgriffe im Job der Versicherten durch die Krankheit unmöglich geworden sind?

Der medizinische Leidensweg der Betreuungsassistentin

Die Antragstellerin, eine Frau, die zuletzt in Teilzeit (20 Stunden pro Woche) im Schichtdienst in einem Pflegeheim arbeitete, kämpft seit Jahren mit ihrem Rücken. Bereits seit 2022 dokumentierten ihre Ärzte erhebliche Probleme an der Wirbelsäule. Die medizinischen Befunde lasen sich wie ein minuziöser Mängelbericht des menschlichen Skeletts: Facettengelenksarthrose in den Bereichen L4/5 und L5/S1 sowie Bandscheibenvorfälle bei L2/3 rechts und L4/5 links. Im Juli 2023 beantragte die Pflegekraft Leistungen bei ihrer Versicherung. Das Unternehmen reagierte routinemäßig und beauftragte einen eigenen Gutachter, Dr. med. W., mit der Prüfung. Dieser bestätigte in seinem Bericht vom 17.06.2024 zwar die bildgebenden Befunde aus dem MRT und CT. Er räumte auch ein, dass die geschilderten Schmerzen mit Ausstrahlung in das linke Bein teilweise nachvollziehbar seien….


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