Ein Autofahrer in Baden-Württemberg riskierte den Entzug der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum, nachdem eine Verkehrskontrolle einen Wert von 4,4 ng/ml THC in seinem Blut feststellte. Trotz der Cannabis-Teilegalisierung wecken seine eigenen Angaben zum täglichen Konsum nun Zweifel, ob er die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens noch abwenden kann. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 13 S 1559/25
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
- Datum: 11.12.2025
- Aktenzeichen: 13 S 1559/25
- Verfahren: Beschwerde gegen Entzug der Fahrerlaubnis
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht
Behörde darf Führerschein bei Cannabis-Verdacht entziehen, wenn der Fahrer kein gefordertes Eignungsgutachten vorlegt.
- Hohe Messwerte und Aussagen zum Konsum rechtfertigen Pflicht zum medizinischen Gutachten
- Reicht der Fahrer das geforderte Gutachten nicht ein, entzieht die Behörde den Führerschein
- Richter lehnen Zweifel an der Richtigkeit früherer Aussagen zum täglichen Konsum ab
- Sicherheit im Straßenverkehr wiegt schwerer als der persönliche Wunsch nach einem Führerschein
- Der Fahrer kann gegen diesen Beschluss keine weiteren rechtlichen Mittel mehr einlegen
Wann ist der Entzug der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum rechtmäßig?
Eine routinemäßige Verkehrskontrolle kann das Leben eines Autofahrers nachhaltig verändern, besonders wenn Drogen im Spiel sind. Wer sich dann noch gegenüber den Beamten zu unbedachten Äußerungen hinreißen lässt, liefert der Behörde oft den entscheidenden Hebel für den Führerscheinentzug. Genau dies musste ein Mann aus Baden-Württemberg erfahren, dessen Fall nun vor dem dortigen Verwaltungsgerichtshof endgültig entschieden wurde. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte mit seinem Beschluss vom 11.12.2025 (Az. 13 S 1559/25) die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Mannes, der mit 4,4 ng/ml THC im Blut am Steuer erwischt worden war. Der Fall zeigt exemplarisch, wie streng die Gerichte auch nach den Reformen des Fahrerlaubnisrechts urteilen, wenn der Verdacht auf regelmäßigen Konsum besteht und der Betroffene die geforderten Eignungsnachweise nicht erbringt.
Was geschah bei der Verkehrskontrolle?
Die Vorgeschichte des Rechtsstreits begann auf einer Straße im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Polizeibeamte stoppten den späteren Antragsteller zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Dabei ergaben sich Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an. Das Ergebnis der toxikologischen Untersuchung war eindeutig: Im Blutserum des Mannes wurde eine Tetrahydrocannabinol-Konzentration (THC) von 4,4 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) festgestellt. Doch nicht nur der objektive Laborwert wurde dem Autofahrer zum Verhängnis. Laut den Protokollen der Polizei hatte der Mann vor Ort eingeräumt, täglich Cannabis zu konsumieren. Diese Kombination – eine Fahrt unter berauschenden Mitteln und das Eingeständnis eines gewohnheitsmäßigen Konsums – alarmierte die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die Behörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beizubringen. Dieses Gutachten sollte klären, ob der Betroffene trotz seines Konsumverhaltens in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen und den Konsum vom Fahren zu trennen. Der Autofahrer kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach….