Eine Abfindung im Jahr 2026 fällt beim Blick auf das Konto oft geringer aus als erwartet: Wegen neuer Gesetze zieht der Staat sofort mehr Steuern ab als früher. Da Arbeitgeber die steuerliche Entlastung (Fünftelregelung, eine tarifbegünstigte Besteuerung nach § 34 EStG) nicht mehr direkt anwenden dürfen, fehlen Ihnen vorerst Tausende Euro. Dieses Geld müssen Sie sich nun selbst über die Steuererklärung zurückholen. Wie Sie das sicher schaffen und welche Möglichkeiten Ihre Steuerlast senken, erfahren Sie hier.
Auf einen Blick
- Arbeitgeber dürfen die steuermindernde Fünftelregelung ab 2025 nicht mehr direkt anwenden und ziehen bei Auszahlung sofort den vollen Spitzensteuersatz ab.
- Bei einer Beispiel-Abfindung von 75.000 € fehlen im Auszahlungsmonat rund 12.000 € netto, die erst 15–18 Monate später über die Steuererklärung zurückgeholt werden können.
- Der ehemalige Arbeitgeber muss die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung zwingend in Zeile 10 (Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes) ausweisen; der Betrag ist zugleich Teil des normalen Bruttolohns in Zeile 3.
- Einzahlungen in die Rürup-Rente sind zu 100 % steuerlich absetzbar (bis maximal 29.344 € für Ledige und 58.688 € für Verheiratete im Jahr 2025) und senken die Steuerlast im Abfindungsjahr massiv.
- Die Steuerermäßigung greift rechtlich nur bei einer Zusammenballung von Einkünften, wenn das Jahreseinkommen inklusive Abfindung höher ist als das hypothetische normale Gehalt.
- Der unterjährig einbehaltene Solidaritätszuschlag wird vom Finanzamt ganz oder teilweise erstattet, wenn die festzusetzende Einkommensteuer durch Absetzungen unter den maßgeblichen Grenzwert von 19.950 € (bzw. den jeweils geltenden Grenzwert im Veranlagungsjahr) sinkt.
- Anwaltskosten für die Verhandlung der Abfindung sind als Werbungskosten voll absetzbar und sollten für maximale Steuerwirkung im Jahr des Zuflusses beglichen werden.
- Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei, kann aber bei Missachtung von Kündigungsfristen im Aufhebungsvertrag zu einer Ruhenszeit beim Arbeitslosengeld führen.
Warum wird die Fünftelregelung nicht mehr sofort angewendet?
Wenn Sie im Jahr 2026 eine Abfindung erhalten, wird der Nettobetrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung niedriger ausfallen, als es bis Ende 2024 üblich war. Viele Arbeitnehmer vermuten in diesem Moment einen Fehler der Lohnbuchhaltung. Doch die Abrechnung ist korrekt. Verantwortlich für diesen finanziellen Einschnitt ist der Gesetzgeber. Mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung die steuerliche Abwicklung von Abfindungen grundlegend verändert. Die zentrale Änderung betrifft den Zeitpunkt, zu dem Sie von steuerlichen Vergünstigungen profitieren. Bis 2024 durften Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung bereits direkt bei der monatlichen Lohnabrechnung anwenden. Das sorgte dafür, dass sofort mehr Netto auf Ihrem Konto landete. Diese Möglichkeit existiert ab 2025 nicht mehr. Der Gesetzgeber hat die entsprechende Regelung im Einkommensteuergesetz (§ 39b EStG) gestrichen, um Firmen zu entlasten. Für Ihren Arbeitgeber verringert dies den bürokratischen Aufwand. Für Sie bedeutet es zunächst eine geringere Liquidität. Ihr Arbeitgeber ist nun gesetzlich gezwungen, die Abfindung steuerlich fast wie ein normales Monatsgehalt zu behandeln – mit entsprechend hohen Abzügen. Wegen der hohen Summe rutschen Sie im Auszahlungsmonat in die höchste Steuerprogression….