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Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit: Welche Formulierungen verhindern die Sperre?

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Ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit gelingt Arbeitnehmern nur, wenn die Vereinbarung präzise den Vorgaben der Arbeitsagentur (sozialrechtliche Prüfung) entspricht. Bereits kleine Abweichungen zwischen Vertragstext und Arbeitsbescheinigung sperren den Anspruch auf Arbeitslosengeld oft für Wochen. Entscheidend für den Erfolg: Sie müssen zweifelsfrei nachweisen, dass der Arbeitgeber die Trennung initiiert hat, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden. Welche Formulierungen schützen effektiv vor finanziellen Sanktionen und worauf müssen Sie bei der Abfindungshöhe zwingend achten?

Auf einen Blick

  • Die Arbeitsagentur prüft den Kündigungsgrund meist nicht, wenn die Abfindung maximal 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr beträgt.
  • Um die Sperrzeit zu verhindern, muss der Vertrag zwingend die Formulierung „auf Veranlassung des Arbeitgebers“ zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung enthalten.
  • Wer das Unternehmen vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist verlässt und eine Abfindung erhält, löst eine Ruhenszeit aus, die den Zahlungsbeginn verschiebt.
  • Für ordentlich unkündbare Arbeitnehmer führt ein Aufhebungsvertrag fast immer zur Sperrzeit, außer bei vollständiger Betriebsstilllegung.
  • Die elektronische Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers muss identisch zum Vertrag bestätigen, dass andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre.

Ist ein Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit möglich?

Sie halten einen Aufhebungsvertrag in den Händen. Vielleicht lockt eine hohe Abfindung, oder Sie wollen einfach nur schnell aus einer belastenden Arbeitssituation heraus. Doch es droht eine Sperrzeit (Sanktion nach § 159 SGB III). Diese Sorge ist begründet. Wer sein Arbeitsverhältnis freiwillig löst, gilt im Sozialrecht zunächst als Verursacher seiner eigenen Arbeitslosigkeit. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) reagiert darauf im Regelfall mit einer 12-wöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes. Dieser Automatismus greift jedoch nicht zwingend. Sie können das Arbeitsverhältnis rechtssicher einvernehmlich beenden, ohne Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gefährden. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht hat Ihnen in diesem Artikel die wesentlichen Grundlagen für einen Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit zusammengefasst.

Warum verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag?

Um die Reaktion der Behörden zu verstehen, müssen Sie das Prinzip der Arbeitslosenversicherung kennen. Es handelt sich nicht um ein Sparkonto, von dem Sie bei Bedarf abheben können. Die Versicherung funktioniert wie eine Risikoversicherung (ähnlich einer Autoversicherung, die nur bei unverschuldeten Unfällen zahlt): Sie versichert nur das Risiko des unfreiwilligen Jobverlustes (Eintritt des Versicherungsfalls).

„Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst haben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben, ohne für ihr Verhalten einen wichtigen Grund zu haben“ (§ 159 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 SGB III)

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, lösen Sie das Beschäftigungsverhältnis aktiv mit auf. Für das Amt sieht es so aus: Sie führen Ihre Arbeitslosigkeit absichtlich herbei (juristisch: „vorsätzlich“). Der Gesetzgeber nennt das in § 159 SGB III versicherungswidriges Verhalten. Die Gemeinschaft der Beitragszahler soll nicht dafür aufkommen, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber „Deals“ zu Lasten der Kasse machen….


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