Die Behörde wählte nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Zustellung an einen Wahlverteidiger, obwohl dieser bis zu diesem Tag noch keine schriftliche Vollmacht für seinen Mandanten vorgelegt hatte. Trotz der offiziellen Mandatsanzeige des Anwalts könnte der fehlende Nachweis der Bevollmächtigung nach der OWiG-Novelle nun weitreichende Konsequenzen für das gesamte Verfahren haben. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 6 Qs 240/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Meiningen
- Datum: 23.01.2023
- Aktenzeichen: 6 Qs 240/22
- Verfahren: Beschwerde gegen die Einstellung eines Bußgeldverfahrens
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Bußgeldbescheide an Anwälte ohne schriftliche Vollmacht sind unwirksam und stoppen die Verjährung nicht.
- Anwälte müssen ihre Vollmacht spätestens bei der Zustellung per Kopie belegen
- Eine einfache Nachricht über die Vertretung ohne Vollmachtskopie reicht nicht aus
- Ohne korrekte Zustellung an Anwalt oder Fahrer verjährt die Tat schnell
- Nachträgliche Vollmachten machen die fehlerhafte Zustellung des Bescheids nicht mehr gültig
Ist die Zustellung an einen Wahlverteidiger ohne schriftliche Vollmacht wirksam?
Ein Autofahrer fährt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch eine Tempo-30-Zone. Der Blitzer löst aus, das Beweisfoto ist eindeutig, und die Bußgeldstelle erlässt einen Bescheid. Doch am Ende muss der Raser weder das Bußgeld zahlen noch ein Fahrverbot antreten. Der Grund ist kein technischer Fehler bei der Messung, sondern eine juristische Feinheit im Postverkehr zwischen der Behörde und dem Anwalt des Fahrers. Das Landgericht Meiningen musste in seinem Beschluss vom 23.01.2023 (Az. 6 Qs 240/22) klären, ob ein Bußgeldbescheid wirksam zugestellt ist, wenn die Behörde ihn an einen Rechtsanwalt schickt, der zwar seine Vertretung angezeigt, aber noch keine schriftliche Vollmacht vorgelegt hat. Diese Entscheidung deckt gravierende Folgen für die Verfolgungsverjährung auf und zeigt, wie wichtig formale Korrektheit im Ordnungswidrigkeitenrecht ist.
Wie funktioniert die Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit?
Im Verkehrsrecht tickt die Uhr für die Ermittlungsbehörden besonders schnell. Anders als bei Straftaten, wo Verjährungsfristen oft Jahre betragen, muss bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb von drei Monaten eine handfeste Maßnahme erfolgen. Diese kurze Frist ist in § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Läuft diese Frist ab, ohne dass die Behörde eine verjährungsunterbrechende Handlung vornimmt, tritt die sogenannte Verfolgungsverjährung ein. Das Verfahren muss dann eingestellt werden, egal wie schwer der Verkehrsverstoß war. Ein „Verfahrenshindernis“ liegt vor. Die Behörde kann diese Frist jedoch unterbrechen und damit quasi auf Null zurücksetzen. Zu den klassischen Unterbrechungshandlungen zählen:
- Die erste Anhörung des Betroffenen (bzw. die Versendung des Anhörungsbogens).
- Der Erlass des Bußgeldbescheids (sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird).
- Die Zustellung des Bußgeldbescheids.
Im vorliegenden Fall hing alles an der Frage, ob die dritte Option – die Zustellung des Bescheids – erfolgreich war oder ob sie ins Leere ging.
Was geschah im Streit um das Tempovergehen?
Der Fall begann mit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung….