Eine alleinerziehende Bäckereiverkäuferin aus Norddeutschland forderte seit 2022 eine Arbeitszeit-Anpassung wegen der Kinderbetreuung, um Frühschichten sowie Samstagsdienste in ihrer Filiale dauerhaft zu vermeiden. Ihre Weigerung zur Frühschicht führte zu mehreren Abmahnungen und dem Verweis des Arbeitgebers auf eine weit entfernte 24-Stunden-Kita für ihre zwei Kinder. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil 5 Sa 139/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 13.07.2023
- Aktenzeichen: 5 Sa 139/22
- Verfahren: Berufungsverfahren zur Arbeitszeitgestaltung
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Teilzeitrecht
Alleinerziehende Mutter verliert Klage auf feste Arbeitszeiten gegen das Schichtsystem ihrer Bäckerei.
- Feste Zeiten für Einzelne stören den wechselnden Schichtbetrieb in Filialen massiv
- Arbeitgeber muss Interessen aller Angestellten mit Kindern fair und gleichmäßig abwägen
- Mütter müssen Betreuung ihrer Kinder rechtzeitig planen und aktiv Lösungen suchen
- Fehlzeiten trotz bekannter Arbeitspläne rechtfertigen eine wirksame Abmahnung durch den Chef
Kann eine Arbeitszeit-Anpassung wegen der Kinderbetreuung verlangt werden?
Der Spagat zwischen den starren Öffnungszeiten einer Kita und den flexiblen Schichtplänen im Einzelhandel treibt viele Eltern an ihre Belastungsgrenze. Besonders alleinerziehende Mütter stehen oft vor einem organisatorischen Dilemma, wenn der Arbeitgeber frühe Anfangszeiten verlangt, die Kinderbetreuung aber erst später öffnet. Genau dieser Konflikt beschäftigte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem ausführlichen Rechtsstreit, der am 13.07.2023 unter dem Aktenzeichen 5 Sa 139/22 entschieden wurde. Im Zentrum des Verfahrens stand eine 34-jährige Bäckereiverkäuferin. Die zweifache Mutter forderte von ihrem Arbeitgeber, einem großen norddeutschen Bäckereibetrieb, eine Anpassung ihrer Arbeitszeiten. Statt im üblichen Wechselschichtsystem wollte sie fest definierte Arbeitszeiten, die mit den Öffnungszeiten ihrer Kita kompatibel waren. Der Arbeitgeber lehnte dies unter Berufung auf sein Betriebskonzept ab und erteilte der Frau Abmahnungen, als sie nicht zu den angeordneten Frühschichten erschien. Das Gericht musste hier eine fundamentale Abwägung treffen: Wie weit reicht die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers auf das Privatleben der Angestellten und wann wiegen betriebliche Interessen schwerer? Das Urteil liefert eine detaillierte Analyse der Grenzen des Teilzeitrechts und der Direktionsbefugnis.
Welche Gesetze regeln den Anspruch auf eine Arbeitszeitverringerung?
Um den Konflikt juristisch einzuordnen, ist ein Blick auf zwei zentrale Normen notwendig, die in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen. Auf der einen Seite steht der Schutz der Arbeitnehmer, auf der anderen die unternehmerische Freiheit. Zentral ist hier § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Dieser Paragraph gibt Arbeitnehmern nicht nur das Recht, ihre Arbeitszeit zu verringern (Absatz 1), sondern auch die Verteilung der Arbeitszeit mitzubestimmen (Absatz 4). Der Gesetzgeber wollte damit die Vereinbarkeit von einer Berufstätigkeit und der Familie fördern. Allerdings gilt dieser Anspruch nicht grenzenlos. Der Arbeitgeber kann den Wunsch ablehnen, soweit betriebliche Gründe entgegenstehen….