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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz bei einer fehlenden Zielvereinbarung: Ihr Anspruch auf Bonus

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Ein Development Director einer Hamburger Reederei forderte fast 100.000 Euro Schadensersatz wegen einer unterbliebenen Zielvereinbarung, nachdem er sein Arbeitsverhältnis bereits im ersten Beschäftigungsjahr selbst gekündigt hatte. Erst kurz vor dem Jahresende diktierte der Arbeitgeber völlig unrealistische Projektziele, um den Tantieme-Anspruch bei einer Eigenkündigung trotz der bisherigen Leistungen zu blockieren. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 5 Sa 14/22

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Hamburg
  • Datum: 16.01.2023
  • Aktenzeichen: 5 Sa 14/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren um Schadensersatz wegen entgangener Tantieme
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Schadensersatzrecht

Arbeitgeber muss Tantieme-Schadensersatz zahlen bei unfairen Zielvorgaben trotz Kündigung des Mitarbeiters.

  • Arbeitgeber setzte Ziele einseitig fest ohne faire Verhandlungen mit dem Mitarbeiter.
  • Vorgaben waren zeitlich und inhaltlich in der verkürzten Arbeitszeit nicht erreichbar.
  • Klauseln zum Bonusverlust bei Kündigung benachteiligen den Mitarbeiter im Vertrag unangemessen.
  • Krankheitszeiten verringern die Summe der Entschädigung für die entgangene Zahlung nicht.
  • Firma behinderte die Arbeit zusätzlich durch Sperrung von Computern und wichtigen Dokumenten.

Wer trägt das Risiko bei gescheiterten Zielvereinbarungen?

Es geht um viel Geld, gekränkte Eitelkeiten und die Frage, was ein Arbeitgeber tun muss, um einen versprochenen Bonus nicht zahlen zu müssen. Ein Development Director aus Hamburg stritt mit seiner ehemaligen Firma um eine variable Vergütung von fast 100.000 Euro. Der Fall zeigt exemplarisch, wie Gerichte reagieren, wenn Unternehmen versuchen, Führungskräfte durch unrealistische Ziele oder juristische Fallstricke um ihren Lohn zu bringen. Das Landesarbeitsgericht Hamburg fällte am 16.01.2023 ein wegweisendes Urteil (Az. 5 Sa 14/22), das tief in die Mechanik von Bonussystemen eingreift. Im Kern stand die Frage: Hat ein Manager Anspruch auf Schadensersatz, wenn das Unternehmen sich weigert, vernünftige Ziele zu vereinbaren, und stattdessen unerreichbare Aufgaben diktiert? Der Streitwert war beträchtlich. Neben einem festen Jahresgehalt von 180.000 Euro winkte eine ebenso hohe Tantieme. Doch das Arbeitsverhältnis, das erst im März 2020 begann, endete noch im selben Jahr im Streit. Was blieb, war die Forderung nach dem entgangenen Bonus. Das Gericht musste klären, ob das Verhalten des Arbeitgebers einen Schadensersatzanspruch auslöst und wie sich krankheitsbedingte Fehlzeiten auf die Höhe der Summe auswirken.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Tantiemen und Boni?

Variable Vergütungen sind in Führungspositionen Standard, doch die rechtliche Ausgestaltung ist oft fehleranfällig. Im vorliegenden Fall basierte der Anspruch auf § 4 des Anstellungsvertrags. Dieser sah vor, dass Mitarbeiter und Gesellschaft jährlich drei wesentliche Ziele vereinbaren. Kommt keine Einigung zustande, darf das Unternehmen die Ziele „nach billigem Ermessen“ vorgeben. Hierbei kollidieren zwei Prinzipien: Die Vertragsfreiheit und der Schutz des Arbeitnehmers vor Willkür. Das Gesetz verlangt in § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dass einseitige Leistungsbestimmungen – wie das Festlegen von Umsatzzielen oder Projektmeilensteinen – der Billigkeit entsprechen müssen. Das bedeutet, sie müssen realistisch, erreichbar und unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen sein….


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