Eine Personalleiterin aus Mecklenburg-Vorpommern verlangt fünf Jahre nach einem schweren Hotel-Unfall die Freistellung von den Anwaltskosten über 11.000 Euro. Auslöser waren unzutreffende Angaben gegenüber der Staatsanwaltschaft, die nun die Frage aufwerfen, ob das Zeugenprivileg den Arbeitgeber selbst bei einer bewussten Falschaussage vor Schadensersatz schützt. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 2 Sa 19/22
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 13.09.2022
- Aktenzeichen: 2 Sa 19/22
- Verfahren: Klage auf Übernahme von Anwaltskosten
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Haftungsrecht
Arbeitgeber haften nicht für Anwaltskosten ihrer Ex-Mitarbeiter bei Aussagen in staatlichen Ermittlungsverfahren.
- Ehrliche Angaben gegenüber Ermittlern lösen keine Pflicht zur Zahlung von Anwaltskosten aus
- Die Klägerin bewies dem früheren Arbeitgeber keine absichtlich falschen Aussagen
- Mitarbeiter tragen Kosten für zusätzliche Anwälte bei bereits bestehendem Schutz durch Versicherungen
- Ehemalige Arbeitgeber haben nach Vertragsende keine umfassenden Schutzpflichten mehr für Personal
Wer trägt die Kosten für die Freistellung von den Anwaltskosten nach einem Arbeitsunfall?
Ein schwerer Arbeitsunfall in einem Hotel löste eine juristische Kettenreaktion aus, die sich über fünf Jahre und durch mehrere Instanzen zog. Im Zentrum stand nicht der verletzte Mitarbeiter, sondern eine ehemalige Personalleiterin, die sich plötzlich mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaft konfrontiert sah. Der Vorwurf: Sie habe die Sicherheitsunterweisungen vernachlässigt. Auslöser für diesen Verdacht war eine Aussage der Anwältin ihres ehemaligen Arbeitgebers gegenüber der Staatsanwaltschaft. Die ehemalige Führungskraft fühlte sich verraten und zu Unrecht beschuldigt. Um sich gegen die Forderungen der Berufsgenossenschaft zu wehren, engagierte sie eine eigene Rechtsanwältin und verlangte von ihrem früheren Arbeitgeber die Erstattung der Kosten in Höhe von über 11.000 Euro. Der Fall landete schließlich vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 2 Sa 19/22). Das Gericht musste eine fundamentale Abwägung treffen: Wie weit reicht die Treuepflicht eines Arbeitgebers nach der Kündigung, und wann führt eine möglicherweise falsche Aussage im Ermittlungsverfahren zu einer Schadensersatzpflicht?
Der Unfall und der Beginn der Ermittlungen
Am 3. Mai 2017 ereignete sich auf dem Gelände eines Hotels ein schwerer Arbeitsunfall. Ein Mitarbeiter verletzte sich erheblich. Wie in solchen Fällen üblich, übernahm die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BG) zunächst die Heilbehandlung und die Rehamaßnahmen. Doch die BG prüfte – wie gesetzlich vorgesehen – ob der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde. Sollte dies der Fall sein, kann der Sozialversicherungsträger die aufgewendeten Kosten von den Verantwortlichen zurückfordern. Die Staatsanwaltschaft Rostock leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer des Hotelbetriebs ein (Az. 433 UJs 11874/17). In diesem Stadium versuchte das Unternehmen, sich zu entlasten. Die vom Hotelunternehmen beauftragte Rechtsanwältin Dr. K. verfasste am 27. Februar 2018 ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft….