Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Zurückbehaltungsrecht bei der Autoreparatur: Wer zahlt bei Streit um Mängel?

Ganzen Artikel lesen auf: Autorechtonline.de

Ein Unternehmer in Ravensburg berief sich auf sein Zurückbehaltungsrecht bei der Autoreparatur und verweigerte nach dem Motortausch an seinem Citroën Jumper die restliche Zahlung. Doch trotz massiven Ölverlusts am Motor warf die unterlassene Bereitstellung des Fahrzeugs zur Nacherfüllung wegen eines zusätzlichen Defekts plötzlich unerwartete rechtliche Fragen auf.

Den vorliegenden Urteilstext lesen: [sc name=“al1″]Urteil Az.: 5 O 101/22[/sc]


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Landgericht Ravensburg
Datum: 03.07.2023
Aktenzeichen: 5 O 101/22
Verfahren: Zivilprozess um Werkstattkosten
Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht, Zivilrecht

Kunde muss Werkstattrechnung voll bezahlen, weil er das Fahrzeug nicht zur Mängelprüfung bereitgestellt hat.

Kunden nehmen die Reparatur automatisch an, wenn sie den Wagen ohne Protest nutzen.
Ein dauerhafter Ölverlust direkt nach dem Motoreinbau ließ sich im Prozess nicht beweisen.
Kunden dürfen Zahlungen nur verweigern, wenn sie das Fahrzeug zur Werkstatt zurückbringen.
Das Auto muss für eine Fehlersuche in einem fahrbereiten und sicheren Zustand sein.


Wann greift das Zurückbehaltungsrecht bei der Autoreparatur?
Eine Reparatur in der Kfz-Werkstatt endet oft nicht mit der Übergabe des Schlüssels, sondern mit einem Streit über die Qualität der Arbeit. Wenn der Motor kurz nach einem Austausch ölt, ist der Ärger beim Kunden groß. Die natürliche Reaktion vieler Autobesitzer: Sie frieren die Zahlung der Rechnung ein. Doch dieses Druckmittel – juristisch als Zurückbehaltungsrecht bekannt – ist kein Selbstläufer. Es ist an strikte Bedingungen geknüpft, die vielen Laien unbekannt sind.

Das Zurückbehaltungsrecht bei Autoreparaturen entfällt, wenn Kunden der Werkstatt die Nachbesserung am Erfüll[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv