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Vergleichsmehrwert bei der variablen Vergütung: Wann die Gebühren steigen

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Münchner Rechtsanwalt forderte den Vergleichsmehrwert bei der variablen Vergütung für das gesamte Jahr 2022 nach einem monatelangen Kündigungsschutzprozess ein. Die getroffene Vereinbarung nannte keinen konkreten Euro-Betrag, was Fragen zur notwendigen Titulierungsfähigkeit der Regelung zur variablen Vergütung und dem erhofften Honorar aufwarf. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 3 Ta 123/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht München
  • Datum: 26.07.2023
  • Aktenzeichen: 3 Ta 123/23
  • Verfahren: Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswerts
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Gebührenrecht

Vage Formeln zur Bonuszahlung im Vergleich erhöhen nicht den finanziellen Wert für Anwaltsgebühren.

  • Eine bloße Wiederholung von Arbeitsverträgen beseitigt keine rechtliche Ungewissheit zwischen den Parteien.
  • Ohne einen konkreten Geldbetrag können Kläger das Geld nicht sofort zwangsweise eintreiben.
  • Anwälte erhalten nur mehr Geld bei einer echten Erledigung von zusätzlichem Streit.
  • Die Einigung über den Verzicht auf künftige Ansprüche steigerte den Gebührenwert bereits.

Wie berechnet sich der Vergleichsmehrwert bei der variablen Vergütung?

Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht einigen, geht es oft nicht nur um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch um Geld – viel Geld. Für die beteiligten Rechtsanwälte ist dabei der sogenannte Gegenstandswert entscheidend. Er bestimmt die Höhe ihrer Gebühren. Besonders interessant wird es, wenn im Vergleich Dinge geregelt werden, die ursprünglich gar nicht Teil der Klage waren. Hier spricht man von einem Vergleichsmehrwert. Doch nicht jeder Satz in einem Vergleich erhöht automatisch das Honorar des Anwalts. Das musste ein Rechtsanwalt vor dem Landesarbeitsgericht München erfahren. Er hatte für seinen Mandanten, einen gekündigten Arbeitnehmer, einen Vergleich ausgehandelt. Darin fand sich eine Regelung zur variablen Vergütung, auch bekannt als Bonus oder Scorecard. Der Anwalt wollte hierfür einen zusätzlichen Wert von 30.000 Euro ansetzen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Der Grund: Die Formulierung war zu schwammig. Dieser Fall zeigt exemplarisch, wie präzise juristische Formulierungen sein müssen, damit sie nicht nur dem Mandanten nützen, sondern auch die anwaltliche Vergütung rechtfertigen. Es geht um die Frage, wann ein Streit wirklich beigelegt ist und wann eine Regelung lediglich das Papier bedruckt, auf dem sie steht.

Welche gesetzlichen Grundlagen bestimmen das Anwaltshonorar?

Um die Entscheidung des Gerichts zu verstehen, ist ein Blick in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) notwendig. Anwälte werden in zivil- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oft nach dem Wert des Gegenstandes bezahlt, um den gestritten wird. Endet ein Verfahren durch einen Vergleich, fällt zusätzlich eine sogenannte Einigungsgebühr an (Nr. 1000 VV RVG).

Was ist ein Vergleichsmehrwert?

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung belohnen Anwälte, die umfassenden Frieden stiften. Wenn in einem Vergleich Punkte geregelt werden, die noch gar nicht bei Gericht anhängig waren (über die also noch nicht geklagt wurde), erhöht sich der Wert des Vergleichs. Das nennt man Vergleichsmehrwert. Ein höherer Wert führt zu höheren Gebühren. Die zentrale Voraussetzung hierfür findet sich im Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit (Ziff. I Nr. 25.1)….


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