Ein Kfz-Mechaniker-Meister aus Calw forderte eine Nutzungsausfallentschädigung bei einer fiktiven Abrechnung, nachdem er den Unfallwagen seines Sohnes fachgerecht in Eigenreparatur instand gesetzt hatte. Die Versicherung verweigerte die Zahlung mit Verweis auf die fiktive Schadensabrechnung und bestritt, dass das Fahrzeug laut dem Gutachten des Sachverständigen tatsächlich verkehrsunsicher war. Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 13 C 40/23
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Calw
- Datum: 18.07.2023
- Aktenzeichen: 13 C 40/23
- Verfahren: Zivilprozess um Nutzungsausfallentschädigung
- Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
Autofahrer erhalten Nutzungsausfall auch bei fiktiver Schadensabrechnung und anschließender fachgerechter Reparatur in Eigenregie.
- Der Vater darf abgetretene Ansprüche seines Sohnes nach dem Unfall selbst einklagen.
- Nutzungsausfall steht dem Geschädigten für die Zeit der Begutachtung und Reparatur zu.
- Eine fiktive Abrechnung des Schadens verhindert den Anspruch auf spätere Nutzungsausfallentschädigung nicht.
- Die Nichtbenutzung des Autos ist gerechtfertigt, wenn ein Gutachter fehlende Verkehrssicherheit feststellt.
- Fachkundige Eigenreparaturen durch einen Mechaniker-Meister belegen den Willen das Auto zu nutzen.
Wer erhält die Nutzungsausfallentschädigung bei einer fiktiven Abrechnung?
Ein Verkehrsunfall bringt nicht nur Blechschäden mit sich, sondern oft auch komplexe juristische Fragen zur Abwicklung. Besonders strittig wird es, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug nicht in einer Werkstatt reparieren lässt, sondern das Geld auf Basis eines Gutachtens einfordert (fiktive Abrechnung) und den Wagen anschließend selbst repariert. Darf er zusätzlich Geld für die Tage verlangen, an denen er das Auto nicht nutzen konnte? Genau dieser Frage widmete sich das Amtsgericht Calw in einem Urteil vom 18. Juli 2023 (Az. 13 C 40/23). In dem Fall stritten ein Vater und eine Versicherung nach einem Unfall, bei dem die Haftungslage eigentlich klar war. Doch die Details – von der Abtretung der Ansprüche innerhalb der Familie bis zur Frage der Verkehrssicherheit – sorgten für eine juristische Auseinandersetzung um 420 Euro. Der Streit entzündete sich an einem Vorfall vom 18. Juli 2022. Die gegnerische Versicherung hatte die volle Haftung für den Unfall bereits dem Grunde nach anerkannt. Allerdings gehörte das beschädigte Fahrzeug nicht dem Mann, der vor Gericht zog, sondern dessen Sohn. Dieser hatte seine Ansprüche an den Vater abgetreten. Der Vater, von Beruf Kfz-Mechaniker-Meister, wollte den Schaden „fiktiv“ abrechnen, das Auto selbst reparieren und für die Ausfallzeit von 12 Tagen eine Entschädigung erhalten. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen.
Welche rechtlichen Hürden bestehen bei der Abtretung von einem Schadensersatzanspruch?
Bevor ein Gericht inhaltlich über Nutzungsausfallentschädigung oder Reparaturkosten entscheidet, muss geklärt sein, wer überhaupt forderungsberechtigt ist. Im deutschen Schadensrecht gilt der Grundsatz, dass der Eigentümer der beschädigten Sache den Anspruch hat. In diesem Fall war jedoch nicht der Eigentümer (der Sohn) die klagende Partei, sondern der Vater. Hier kommt das Rechtsinstitut der Abtretung gemäß § 398 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ins Spiel. Forderungen können wie Gegenstände übertragen werden….