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Kündigung erhalten: Was Sie jetzt tun müssen (Praxistipps + Checkliste)

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Eine Kündigung ist kein Urteil. Sie ist der Beginn einer Verhandlung. Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar, und wer jetzt richtig handelt, kann eine Abfindung herausholen oder sogar seinen Job behalten. Entscheidend sind die nächsten drei Wochen. Jedes Jahr werden in Deutschland über 200.000 Kündigungsschutzklagen eingereicht. Drei von vier dieser Verfahren enden mit einem Vergleich, also in der Regel mit einer Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer. Die durchschnittliche Abfindungshöhe liegt bei etwa 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Bei einem Gehalt von 4.000 Euro und zehn Jahren im Betrieb entspricht das 20.000 Euro. Wer nach Erhalt einer Kündigung den Brief in die Schublade legt und abwartet, verschenkt diese Chance. Denn nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist ist die Kündigung wirksam, unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war oder nicht. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Schritte Sie jetzt unternehmen müssen, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Das Wichtigste in Kürze

  • 3-Wochen-Frist: Danach ist die Kündigung wirksam. Egal wie fehlerhaft sie war.
  • Nichts unterschreiben: Kein Aufhebungsvertrag, keine Quittung, gar nichts. Erst prüfen lassen.
  • Formfehler: Viele Kündigungen scheitern an Kleinigkeiten wie fehlender Unterschrift oder mangelhafter Betriebsratsanhörung.
  • Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Schwerbehinderte und Eltern in Elternzeit haben besondere Rechte.
  • Arbeitssuchend melden: Sonst droht Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
  • Abfindung: Kein gesetzlicher Anspruch, aber in der Praxis oft Verhandlungssache.
  • Anwalt: Der Arbeitgeber hat einen. Sie sollten auch einen haben.
  • Kostenlose Ersteinschätzung: Schicken Sie uns Ihre Kündigung. Wir sagen Ihnen, was möglich ist.

Nach der Kündigung: Was jetzt zählt

Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Ob sie wirksam ist, hängt von zahlreichen rechtlichen Voraussetzungen ab, die viele Arbeitgeber nicht vollständig einhalten. Allein in Bayern gingen im letzten Jahr wieder Zehntausende Klagen bei den Arbeitsgerichten ein (Quelle: Arbeitsgerichtsbarkeit Bayern). Bundesweit werden jährlich Hunderttausende Verfahren geführt, von denen ein großer Teil mit einer Abfindung für den Arbeitnehmer endet. Der häufigste Fehler nach Erhalt einer Kündigung ist Abwarten. Die gesetzliche Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Wer seine Ansprüche sichern will, muss innerhalb dieser Frist aktiv werden. Solange das Arbeitsverhältnis formal besteht, sollten Sie weiterhin zur Arbeit erscheinen und Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Unterschreiben Sie in dieser Phase keine Dokumente, die Ihnen der Arbeitgeber vorlegt. Weder Aufhebungsverträge noch Abwicklungsvereinbarungen oder Empfangsquittungen. Jede Unterschrift kann Ihre Verhandlungsposition schwächen oder Ansprüche ausschließen. Lassen Sie sämtliche Unterlagen zunächst anwaltlich prüfen.

Sofort-Checkliste: Die ersten 48 Stunden

Der Brief liegt auf dem Tisch. Jetzt zählt, was Sie in den nächsten zwei Tagen tun:

  1. Ruhe bewahren, nichts unterschreiben: Arbeitgeber legen manchmal direkt einen Aufhebungsvertrag bei. Unterschreiben Sie nichts. Auch keine Empfangsbestätigung.
  2. Datum notieren: Wann haben Sie die Kündigung erhalten? Nicht das Datum auf dem Brief zählt, sondern der Tag des Zugangs. Ab dann laufen drei Wochen….

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