Sie haben die G25 nicht bestanden und fürchten um Ihren Job? Erstmal durchatmen. Ein negatives Ergebnis führt nicht automatisch zur Kündigung. Arbeitnehmer haben in dieser Situation deutlich mehr Rechte, als die meisten ahnen. Die G25 gehört zu den häufigsten Eignungsuntersuchungen in Deutschland. Staplerfahrer, Kranführer, LKW-Fahrer, Maschinenbediener: Wer beruflich Fahrzeuge oder Maschinen steuert, kennt sie. Weniger bekannt: Seit 2022 ist die G25 nur noch eine Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Keine Pflicht. Und bevor der Arbeitgeber überhaupt Konsequenzen ziehen darf, muss er einiges beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein automatischer Jobverlust: Das Ergebnis „nicht geeignet“ bedeutet noch lange keine Kündigung.
- Weiterbeschäftigungspflicht: Ihr Arbeitgeber muss zuerst prüfen, ob er Sie anderweitig einsetzen kann.
- Schweigepflicht: Der Betriebsarzt darf Ihrem Arbeitgeber keine Diagnosen mitteilen.
- Rechtsgrundlage prüfen: Ohne vertragliche Regelung darf der Arbeitgeber die G25 oft gar nicht anordnen.
- Lohnanspruch: Bei Tätigkeitsverbot ohne Alternative kann Ihr Gehaltsanspruch bestehen bleiben.
- Kostenlose Ersteinschätzung: Lassen Sie Ihren Fall vom Fachanwalt prüfen.
Was bedeutet „G25 nicht bestanden“ rechtlich?
Die G25 ist eine Eignungsuntersuchung, keine arbeitsmedizinische Vorsorge. Der Unterschied klingt technisch, ist aber entscheidend: Bei der Vorsorge geht es um Ihre Gesundheit. Bei der Eignungsuntersuchung nur darum, ob Sie eine bestimmte Tätigkeit sicher ausführen können. Ihr Arbeitgeber erfährt vom Betriebsarzt lediglich das Ergebnis: geeignet, bedingt geeignet oder nicht geeignet. Keine Diagnosen, keine medizinischen Details. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht. Übrigens: „Bedingt geeignet“ heißt oft, dass Sie mit Einschränkungen weiterarbeiten dürfen. Etwa nur bis zu einer bestimmten Stapelhöhe oder nur mit Sehhilfe. Seit August 2022 heißt die G25 offiziell „DGUV-Empfehlung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“. Die DGUV gibt damit nur noch Empfehlungen, keine verbindlichen Vorgaben mehr.
Durfte Ihr Arbeitgeber die G25 überhaupt anordnen?
Viele Arbeitgeber ordnen die G25 routinemäßig an, ohne ausreichende Rechtsgrundlage. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat klargestellt: Eine Eignungsuntersuchung ohne konkreten Anlass greift in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ein (Az. 5 Ca 993/18). „Ohne konkreten Anlass“ heißt: Der Arbeitgeber hatte keinen begründeten Verdacht, dass Ihre Eignung eingeschränkt sein könnte. Konkrete Anlässe wären etwa ein Arbeitsunfall, gravierende Fahrfehler oder Hinweise auf eine Erkrankung. Eine routinemäßige G25 im laufenden Arbeitsverhältnis ist nur zulässig, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Arbeitsvertrag: Die Untersuchungspflicht ist ausdrücklich vereinbart.
- Tarifvertrag: Eine entsprechende Regelung existiert.
- Betriebsvereinbarung: Arbeitgeber und Betriebsrat haben die Untersuchung geregelt.
- Konkreter Anlass: Es gibt begründete Zweifel an Ihrer Eignung.
Fehlt die Rechtsgrundlage, ist das Ergebnis der Untersuchung möglicherweise gar nicht verwertbar. Ein Anwalt kann das prüfen. Im besten Fall darf Ihr Arbeitgeber aus dem negativen Ergebnis dann keine Konsequenzen ziehen.
Wann kann der Arbeitgeber kündigen?
Eine Kündigung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung ist eine personenbedingte Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz setzt hier hohe Hürden….